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Aargauer Parlament will keinen höheren Eigenmietwert

Keystone-SDA

Der Eigenmietwert auf Liegenschaften soll im Aargau entgegen dem früheren Beschluss des Parlaments nicht steigen. Der Grosse Rat hat ein entsprechendes Postulat der SVP und FDP überwiesen. Die Regierung warnte, dass dieser Entscheid einem Gerichtsurteil widerspreche.

(Keystone-SDA) Das Parlament überwies am Dienstag das Postulat der Fraktionen SVP und FDP mit 69 zu 63 Stimmen. Dagegen stimmten SP, Mitte, Grüne, GLP und EVP. Der Regierungsrat lehnte die Forderung ebenfalls ab. Mit der Überweisung des Postulats ist der Regierungsrat jedoch verpflichtet, das Thema zu prüfen. In der Sache ist noch nichts entschieden.

Die Fraktionen SVP und FDP wollen, dass mit einer rückwirkenden Gesetzesänderung oder einer Sistierung des Vollzugs die Eigenmietwerte der Liegenschaften im Aargau bis zur endgültigen Abschaffung der Besteuerung unverändert bleiben.

Sie wiesen in der Debatte darauf hin, dass das Schweizer Volk am 28. September die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen hatte. Ein FDP-Sprecher hielt fest, die Politik könne Gesetze ändern. Man sei «massiv enttäuscht von der Arbeit des Regierungsrats». Man verlange eine Prüfung, machte die SVP klar. Es gehe um das Vertrauen in den Staat.

Rechtsstaatlichkeit angemahnt

Gegen die Überweisung des Postulats sprachen sich SP, Mitte, Grüne, GLP und EVP aus. Es gehe um Rechtsstaatlichkeit, hielt die SP fest. Die Regierung dürfe sich nicht über Bundesrecht hinwegsetzen, und es gehe auch um den politischen Anstand. SVP und FDP sollten ihren «Grössenwahn» zur Seite legen.

Die Mitte stützte ebenfalls die Haltung des Regierungsrats. Auch der Grosse Rat müsse sich daran halten, das Steuergesetz umzusetzen. Der Aargau dürfe nicht wieder zurück und gegen Bundesvorgaben verstossen. Auch das Parlament müsse sich rechtskonform verhalten.

Die Grünen betonten, die Forderung des Postulats verstosse gegen die Verfassung, gegen die Judikative und gegen den Volkswillen. Es drohe ein jahrelanges juristisches Hickhack. GLP und EVP stützten die Haltung des Regierungsrats.

Regierungsrat: Verstoss gegen die Verfassung

Der Regierungsrat lehnte die Forderung von SVP und FDP ab. Die alten Eigenmietwerte, die aus dem Jahr 1998 stammten, seien vom Verwaltungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Sie seien zu tief und würden Vorgaben des Bundes widersprechen. Der Steuerwert beträgt neu 62 Prozent. Im Aargau gibt es 285’000 Liegenschaften.

Eine Rückkehr zu den alten, vom Verwaltungsgericht als unzulässig eingestuften Werten sei nicht möglich, sagte Finanzdirektor Markus Dieth. Es gebe eine Verpflichtung, einen rechtsmässigen Zustand bei den Eigenmietwerten zu erhalten. Der Mieterverband hatte beim Verwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren angestrengt – und Recht bekommen.

Der Regierungsrat hält es für möglich, dass der Entscheid, auf die Erhöhung zu verzichten, erneut beim kantonalen Verwaltungsgericht angefochten wird. Über der Forderung von SVP und FDP hänge «das Damoklesschwert der erneuten verwaltungsgerichtlichen Feststellung der Nichtverfassungskonformität», hielt der Regierungsrat fest.

Steuersenkung gleicht Mehreinnahmen aus

Diese Steuergesetzrevision «Schätzungswesen» trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie wird zu Mehreinnahmen führen. Um diese auszugleichen, hiess das Volk im Mai 2025 eine Steuervorlage klar gut. Die Revision trägt die Handschrift der bürgerlichen Mehrheit des Parlaments. Diese bringt tiefere Vermögenssteuern und höhere Pauschalabzüge.

Auch dieses Steuergesetz wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Es kommt also bei der bald fälligen Steuerklärung für das Jahr 2026 erstmals zu Anwendung.

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