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Einbürgerung: Politiker gegen Bundesgericht

Sollen die Stimmbürger entscheiden, ob sie einen Schweizer Pass erhalten? Keystone

Das Parlament berät nächste Woche einen Vorschlag zur Korrektur eines Bundesgerichts-Entscheides zum Einbürgerungsprozess.

Der Vorschlag der Schweizerischen Volkspartei (SVP) möchte den Kantonen und Gemeinden volle Autonomie geben und somit das Bundesgerichtsurteil ausschalten.

Im Jahr 2003 hat das höchste Gericht der Schweiz entschieden, dass abgelehnten Kandidaten für die Schweizer Staatsbürgerschaft das Recht auf eine Begründung für ihre Ablehnung zusteht. So sollen willkürliche Entscheidungen vermieden werden.

Die Richter erklärten damit faktisch Einbürgerungsentscheide an der Urne als illegal und gaben Parlamenten und Gemeindebehörden das letzte Wort.

Der Entscheid des Bundesgerichts folgte auf die wahrscheinlich aus rassistischen Gründen erfolgte Ablehnung von fast 100 Einbürgerungsgesuchen von Ausländern – die meisten aus den Balkanstaaten – durch die Stimmberechtigten der Stadt Emmen bei Luzern.

Lokale Autonomie

Der Nationalrat, die Grosse Kammer, soll nun über eine Initiative des SVP-Parlamentariers Rudolf Joder entscheiden. Seiner Ansicht nach lässt das Bundesgerichtsurteil viele Fragen offen, die nun vom Gesetzgeber, dem Parlament, beantwortet werden müssten.

Joder möchte, dass an der Urne gefällte Einbürgerungsentscheide weder von kantonalen noch lokalen Behörden angefochten werden können. Zudem sollen abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber auch keinen Rekurs dagegen einreichen können.

«Einbürgerungs-Angelegenheiten sind politische Aufgaben, die von Bürgern und Parlamenten erfüllt werden müssen und nicht durch Verwaltungsorgane, seien es nun Politiker oder Richter», sagt er.

Joder fügt hinzu, dass seine Initiative Ähnlichkeit aufweist mit einer von seiner Partei angestrebten nationalen Volksentscheidung. Ein Komitee sammelt bis zum November Unterschriften für eine Volksinitiative

Die Abstimmung im Kanton Bern vom letzten Monat, welche der Kantonsregierung und den Gemeindeparlamenten das exklusive Recht zur Verleihung der Staatsbürgerschaft einräumt, empfindet Joder nicht als Rückschlag.

«Ich glaube nicht, dass das Berner Abstimmungsresultat eine Signalwirkung auf nationale Entscheidungen hat. Der Trend in anderen Regionen des Landes geht eher in unsere Richtung.»

Willkürliche Entscheidungen

Die Sozialdemokratische Partei (SP) ist absolut gegen den Vorschlag der SVP. «Es wäre verhängnisvoll, wenn Bewerber weiterhin auf die Gnade von Wählern, Parlamenten oder Gemeindeversammlungen angewiesen wären,» sagt die SP-Parlamentarierin Vreni Hubmann.

Aus Datenschutzgründen sei es unmöglich ein ganzes Parlament mit den nötigen persönlichen Informationen von Kandidaten zu versehen, argumentiert sie.

Es sei sinnvoll, die lokale Autonomie in diesem Punkt zu begrenzen. «Die Gemeinden können ihre eigene Kriterienliste für Kandidaten aufstellen. Und wenn Bewerber diese Ansprüche erfüllen, sollten sie den Schweizer Pass erhalten,» sagt sie.

Das letzte Wort

Für Hans Geser, Professor für Soziologie an der Universität Zürich, sind die Initiativen der SVP «ein legitimer Versuch, eine politische Debatte über eine hoch emotionales Thema zu entfachen». Geser gegenüber swissinfo: «In der Schweiz ist Politik nicht einfach eine gesetzliche Angelegenheit. Das Volk hat das letzte Wort.»

Im September 2004 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und –bürger einen vom Parlament unterstützten Vorschlag zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern abgelehnt. Es war das zweite Mal innerhalb von zehn Jahren, dass eine Gesetzesvorlage zur erleichterten Einbürgerung verworfen wurde.

Heute leben in der Schweiz 1,5 Mio. Ausländerinnen und Ausländer – rund 20 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Einbürgerungsgesuche müssen von verschiedenen Behörden gutgeheissen werden, darunter auch den lokalen Behörden. Es ist ein teures Prozedere ohne jegliche Garantie, dass das Gesuch erfolgreich sein wird.

Das Resultat dieser Situation ist, dass die Schweiz eine der niedrigsten Einbürgerungsraten in Europa hat.

swissinfo, Urs Geiser
(Übertragung aus dem Englischen: Etienne Strebel)

Der übliche Einbürgerungsprozess untersteht den Bundesbehörden, den kantonalen oder den lokalen Behörden. Sie alle haben ihre eigenen Regelungen und Gebühren.

Einbürgerungsgesuche können nur Personen stellen, die seit einigen Jahren in der Schweiz leben und belegen können, dass sie gut in die schweizerische Gesellschaft integriert sind.

Die Schweiz hat eine der niedrigsten Einbürgerungsraten in Europa.

Das Bundesgericht hat 2003 entschieden, dass Einbürgerungsgesuche weder an der Urne noch durch Parlamente oder andere Versammlungen entschieden werden müssen.

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) sammelt Unterschriften für eine Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen», um damit den Bundesgerichtsentscheid anzufechten.

Anfang Woche diskutiert der Nationalrat eine ähnliche parlamentarische Initiative eines SVP-Abgeordneten.

Beide Begehren wollen den lokalen und kantonalen Behörden volle Autonomie in Einbürgungsfragen gewähren.

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