Im Prinzip öffentlich statt geheim
Im Bund soll das Öffentlichkeits-Prinzip den Grundsatz der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt ablösen. Kritik daran wird geübt; der Bundesrat nimmt sie ernst.
Heute gilt beim Bund als geheim, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben ist. Dieses Geheimhaltungs-Prinzip soll verschwinden: Alles, was nicht ausdrücklich geheim erklärt ist, soll öffentlich sein.
Damit erhielte jedermann und jedefrau ein «Recht auf Zugang» und könnte Einsicht in amtliche Dokumente oder Auskunft verlangen.
Keine Privilegien für die Medien
Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben, so die Post, Swisscom, SBB, SRG und die Nationalbank, sind gegen eine Unterstellung unter das geplante Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ). Sie erwarten Wettbewerbsnachteile und praktische Schwierigkeiten.
Die Medien befürchten, dass der heute formlos gewährte Zugang zu Dokumenten und Informationen der Verwaltung durch ein formelles Verfahren erschwert wird. Sie fordern deshalb einen privilegierten Zugang für die Medienschaffenden. Der Bundesrat will aber am Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs für alle festhalten.
Da das BGÖ einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten schaffe, würden die Medienschaffenden in ihrer Arbeit nicht behindert, schreibt das Eidgenössische Justizdepartement. Die Verwaltung werde daran interessiert sein, durch schnelle und umfassende Information der Medien die Zahl der Zugangsgesuche möglichst tief zu halten.
Banken und Versicherungen besorgt
Die Vertreter von Branchen unter Bundesaufsicht wie zu Beispiel Banken, Versicherungen und Stiftungen bemängeln, die Kriterien zum Schutz privater Interessen von Dritten seien zu wenig restriktiv: Die Privatsphäre der Unternehmen, ihre Geschäfts-, Berufs- oder Fabrikations-Geheimnisse seien zu wenig geschützt.
Kosten noch unklar
Weiter hat der Bundesrat die Konferenz der Informationsdienste (KID) beauftragt, ein Informationsleitbild zu verfassen. In der Botschaft wird der Bundesrat der Forderung nachkommen, genauere Angaben zu den Kostenfolgen des Öffentlichkeitsprinzips zu machen.
swissinfo und Agenturen

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