Irakische Regime-Gelder in der Schweiz gesperrt
Die Schweiz verschärft die Wirtschafts-Massnahmen gegen Irak. Alle Gelder der irakischen Regierung oder irakischer Unternehmen in der Schweiz werden gesperrt, alle Geldüberweisungen nach Irak verboten.
Für Banken besteht neu eine Meldepflicht.
Die Landesregierung, Bundesrat, beschloss am Mittwoch aufgrund des Irak-Konfliktes und der Unsicherheit hinsichtlich der Nachkriegs-Strukturen, die de facto bereits bestehende Blockierung irakischer Gelder zu verschärfen. Die seit Auguts 1990 geltenden Bestimmungen wurden entsprechend angepasst.
Die Einführung der völligen Sperrung und Meldepflicht der irakischen Gelder erleichtert laut dem Volkswirtschaftsdepartement (EVD) den Transfer der Guthaben an ihre rechtmässigen Besitzer nach dem Ende des Krieges.
Die neuen Bestimmungen, die am 10. April in Kraft treten, kommen auch einer Anfrage der US-Regierung entgegen. Die USA hatten die Schweiz am 21. März aufgefordert, sämtliche Vermögenswerte der irakischen Regierung zu blockieren. Die Anfrage war auch an zahlreiche andere Länder ergangen.
Laut der bisher geltenden Verordnung war es lediglich verboten, Gelder an die irakische Regierung oder irakische Unternehmen zu überweisen, die sich unter Regierungskontrolle befinden.
Zudem durften natürlichen und juristischen Personen in Irak keine Zahlungen oder Darlehen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften gewährt werden.
Diese Bestimmungen beruhten auf der UNO-Resolution vom 6. August 1990.
Meldepflicht für die Banken
Neu werden alle Gelder in der Schweiz gesperrt, die sich im Besitz oder unter Kontrolle der irakischen Regierung befinden. Betroffen sind weiter Gelder, die privaten und öffentlichen Unternehmen mit Sitz in Irak gehören.
Zudem müssen die Banken Gelder melden, von denen sie annehmen müssen, dass sie von dieser Sperre betroffen sind. Zuständig ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).
Bisher mussten die Banken lediglich irakische Gelder deklarieren, die im Verdacht standen, der Geldwäscherei zu dienen. In diesem Zusammenhang hätten die Banken bisher keine Transaktionen gemeldet, sagte Muriel Berset, Sprecherin des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), auf Anfrage.
Privatpersonen nicht betroffen
Irakische Privatpersonen waren von den bisherigen Sanktionen nicht betroffen. Dies gelte auch nach der Verschärfung der Verordnung, erklärte Othmar Wyss, Leiter der Kontrollstelle und Ressortleiter Exportkontrollen und Sanktionen im seco.
Im Falle von Saddam Hussein und Personen aus seinem Umfeld sind die Banken jedoch an die Sorgfaltspflichten der Geldwäscherei-Verordnung gebunden, die eine Sperre vorschreibt. Eine generelle Blockierung von Privatguthaben käme nur auf Grund von Massnahmen der internationalen Gemeinschaft in Frage, sagte Wyss.
Über die Höhe der nun von der formellen Blockierung betroffenen Gelder gibt es nach wie vor keine genauen Angaben. Hier soll die nun eingeführte Meldepflicht Klarheit schaffen. In der Nationalbank-Statistik figurierten Ende 2001 irakische Guthaben bei den Banken in der Höhe von 510 Millionen Franken.
Die Verordnungsänderung tritt am 10. April in Kraft. Damit werde jegliches Abziehen irakischer Guthaben aus der Schweiz verunmöglicht, schreibt das seco in einem Communiqué.
Über Freigabe wird später entschieden
Wie bei der Freigabe der irakischen Gelder vorgegangen wird, will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Es sei derzeit zu früh, um über die Voraussetzungen zu entscheiden für eine Rückzahlung an das irakische Volk, teilte das EDA mit.
Beim Entscheid über die Freigabe will der Bundesrat die Haltung der UNO berücksichtigen. Guthaben, die aufgrund einer UNO-Resolution blockiert worden seien, könnten nur aufgrund einer weiteren UNO-Resolution wieder freigegeben werden.
In ihrer Anfrage vom 21. März hatten die USA auch gefordert, dass die Schweiz die blockierten irakischen Gelder zum Transfer für den Wiederaufbau Iraks bereit stelle.
Irakische Guthaben, die nicht unter das Sanktionsregime fallen können nach Angaben der Behörden mit einer richterlichen Anordnung frei gegeben werden.
swissinfo und Agenturen
Irakischen Guthaben in der Schweiz:
2001: 462 Mio. Franken
2000: 443 Mio. Franken
1999: 411 Mio. Franken
1998: 326 Mio. Franken
1997: 364 Mio Franken
1996: 311 Mio Franken
1990: 661 Mio Franken
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