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Schweiz kritisiert italienisches Rechtshilfe-Gesetz

Ministerpräsident Silvio Berlusconi profitiert vom neuen Gesetz. Keystone

Die Schweiz kritisiert das vom italienischen Parlament verabschiedete Rechtshilfe-Gesetz. Eine Erschwerung der Rechtshilfe durch Italien wäre angesichts des verstärkten Kampfes gegen den Terrorismus nicht verständlich, gab Justizministerin Ruth Metzler zu bedenken.

Der italienische Senat hatte am Mittwoch in einer tumultösen Sitzung das Ausführungs-Gesetz zum Rechtshilfe-Abkommen von 1998 verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das bilaterale Abkommen in nationales Recht umgesetzt.

Erschwerte Rechtshilfe

Die Opposition wirft der Mitte-Rechts-Allianz von Ministerpräsident Silvio Berlusconi vor, ein Gesetz erlassen zu haben, das die Rechtshilfe erschwere statt erleichtere. Es diene einzig dazu, Berlusconis Probleme mit der Justiz zu lösen.

Offensichtlich stösst der Erlass auch in Bern auf grosse Skepsis. Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bekannt gab, nutzte Bundesrätin Metzler die europäische Justizminister-Konferenz vom Donnerstag in Moskau, um ihren italienischen Kollegen Roberto Castelli auf die Problematik anzusprechen.

Justizministerin Metzler wies unter anderem darauf hin, dass namentlich die Verschärfung von formellen Vorschriften im italienischen Anwendungsgesetz nicht mit dem Sinn des Rechtshilfe-Abkommens von 1998 im Einklang stehe.

Schweiz schickt Delegation nach Rom

Metzler und Castelli vereinbarten, dass die zuständigen Instanzen die Anwendung klären sollen. Voraussichtlich noch in diesem Jahr werde eine schweizerische Delegation nach Rom reisen, sagte EJPD-Sprecherin Adrienne Lotz.

«Es wäre vor dem Hintergrund der laufenden Bestrebungen zur internationalen Verstärkung der Terrorismus-Bekämpfung nicht zu verstehen, wenn Italien in Zukunft die Rechtshilfe nicht wie im Abkommen vorgesehen erleichtern, sondern erschweren würde», sagte die EJPD-Sprecherin weiter.

Abkommen tritt vorläufig nicht in Kraft

Laut Lotz tritt das Rechtshilfe-Abkommen vorläufig nicht in Kraft. Denn für den formellen Abschluss des Ratifikations-Prozederes braucht es das Einverständnis beider Länder.

Die vom Parlament verabschiedeten Änderungen im Gesetz haben unter anderem zur Folge, dass Dokumente, die Italien auf dem Rechtshilfeweg erhält, schon wegen des kleinsten Formfehlers von den Gerichten nicht verwendet werden dürfen. Das Abkommen wurde seinerzeit vor allem auf Wunsch Italiens wegen der «Mani-Pulite»-Korruptionsaffäre angestrebt.

In Italien rief die Opposition unterdessen Staatspräsident Carlo Azeglio Ciampi auf, den Ausführungserlass nicht zu unterzeichnen. Zudem kündigte Oppositionsführer Francesco Rutelli ein Referendum an.

swissinfo und Agenturen

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