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Zyanid-Vergiftung von Theiss und Donau: Schweiz beteiligt sich an Soforthilfe

Nach der Vergiftung von Theiss und Donau hat die Schweiz sofortige Hilfe angeboten. Zwei Experten und 100'000 Franken werden zur Verfügung gestellt. Die Schweiz will demnächst auf internationaler Ebene eine Haftpflichtregelung zur Diskussion stellen.

Nach der Vergiftung von Theiss und Donau mit Zyanid hat die Schweiz sofortige Hilfe angeboten. Sie besteht vorerst in der Entsendung von zwei SKH-Experten und in der Bereitstellung von 100’000 Franken. Die Schweiz will am «Welt Wasser Forum» im März in Den Haag eine Haftpflichtregelung zur Diskussion stellen.

Wie die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) am Dienstag (15.02.)mitteilte, unterstützt die Schweiz die Bemühungen eines internationalen Expertenteams unter der Führung der Vereinten Nationen (UN) zur Schadensbegrenzung und zur mittelfristigen Rehabilitation im Katastrophengebiet. Mit dem Kredit von 100’000 Franken soll deshalb die UN-Abklärungsmission vorerst mitfinanziert und mit zwei Umweltexperten des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SK) personell unterstützt werden.

Die aus Ökotoxikologen, Hydrobiologen und Trinkwasserexperten zusammengesetzte internationale Fachgruppe soll so rasch als möglich ein Schadeninventar erstellen, Schadensbegrenzungen einleiten und Möglichkeiten zur Umwelt-Rehabilitation aufzeigen.

Nach Einschätzungen des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) kann voraussichtlich niemand für die Vergiftung der Donau mit Zyanid zur Rechenschaft gezogen werden. Das verantwortliche Bergbau-Unternehmen sei nur für Schäden in Rumänien haftbar.

Die Länder am Unterlauf der Donau hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. BUWAL-Chef Philippe Roch erachtet es deshalb gemäss der Mitteilung als störend, dass ein Unternehmen mit Sitz in einem Industrieland sich aus der Verantwortung für die Vergiftung eines ganzen Stromes stehlen könne. Er wolle deshalb bei der Ministerkonferenz vom 21./22. März in Den Haag vorstellig werden und die Aufnahme von Verhandlungen über eine Umwelthaftpflicht beantragen. Mit einer Haftpflichtregelung sollen zwei europäische Umweltkonventionen über den Schutz der internationalen Gewässer ergänzt werden: Das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen und das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen.

Die Schweiz selbst hat laut BUWAL nach der Katastrophe von Schweizerhalle 1986 die Lehren gezogen. Damals hatte das Löschwasser nach dem Chemiebrand den Rhein vergiftet. Die Schweiz engagiere sich aber auch für sichere Produktionsverfahren in Osteuropa; in Bulgarienwurden Gewässerschutzmassnahmen und die Sanierung von Bergwerken unterstützt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) förderte ein Projekt für den Einbau einer Rauchgasreingung in einem Betrieb zur Bleigewinnung. In einer Goldmine in Baiamare nahm die Zyanidvergiftung ihren Anfang.

SRI und Agenturen

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