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Auch Korporationen vom Nidwaldner Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen

Keystone-SDA

Die Korporationen werden dem Nidwaldner Öffentlichkeitsgesetz nicht unterstellt. Der Landrat passte das Gesetz vor der Schlussabstimmung vom Mittwoch entsprechend an.

(Keystone-SDA) Dem Änderungsantrag von Josef Bucher (Mitte) stimmten 35 Mitglieder zu, 9 waren dagegen und 12 enthielten sich. Nachdem der Landrat in der ersten Lesung bereits die kommunalen und die vom Landrat gewählten Kommissionen vom Gesetz ausnahm, schränkte er den Geltungsbereich damit weiter ein.

Bucher argumentierte, Korporationen seien keine öffentliche Institutionen. Ihre Entscheide würden nur die Mitglieder betreffen. Überdies verwalteten Korporationen keine Steuergelder, sondern verfügten über eigene Mittel.

Die Regierung hatte nach Kritik in der Vernehmlassung daran festgehalten, dass das Öffentlichkeitsgesetz auch für Korporationen gelten soll.

In der Schlussabstimmung beschloss der Landrat das Gesetz mit 36 Ja- und 18 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen.

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