Bündner Regierung will mehr Spielraum bei der Wolfsregulation
Die Bündner Regierung hat sich zu einer geplanten Revision eines Bundesgesetzes geäussert, welche insbesondere die Wolfsregulation betrifft. Ihre Forderungen gehen über die Vorschläge des Bundes hinaus.
(Keystone-SDA) Der Bundesrat will mit der neusten Gesetzesrevision, die sich aktuell in der Vernehmlassung befindet, den Umgang mit problematischen Wölfen flexibler gestalten und bestehende zeitliche und räumliche Einschränkungen bei Abschüssen lockern. Konkret sollen unter bestimmten Voraussetzungen Wolfsabschüsse neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein. Zudem sollen einzelne problematische Wölfe eines Rudels auch zwischen Februar und Mai abgeschossen werden können.
Die Bündner Regierung begrüsst «die geplante Weiterentwicklung des Wolfsmanagements», wie sie am Donnerstag mitteilte. Die vorgeschlagene Revision greift aus ihrer Sicht jedoch zu kurz. «Das Wolfsmanagement ist weiterhin stark reguliert, in akuten Problemsituationen zu langsam und mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden.»
Regierung beurteilt Bundesvorschlag als «zu restriktiv»
Ein Beispiel: Die kantonale Exekutive unterstützt zwar, dass Wolfsabschüsse künftig auch innerhalb eidgenössischer Jagdbanngebiete möglich sein sollen, mit den Regeln für solche Abschüsse ist sie aber nicht einverstanden. «Da sich die Streifgebiete von Wölfen und Wolfsrudeln in der Regel über die Grenzen der Jagdbanngebiete hinaus erstrecken, sollen auch Schäden ausserhalb der Gebiete berücksichtigt werden können.» Der Bund schlägt vor, dass Abschüsse erlaubt werden sollen, wenn es zu wiederholten Schäden auf geschützten Alpen gekommen ist, Schäden ausserhalb des Jagdbanngebiets will er aber anders als die Bündner Regierung nicht anrechnen.
Kritisch beurteilt die Regierung zudem die vorgesehenen Abschüsse einzelner Wölfe aus einem Rudel zwischen Februar und Mai. In dieser Zeit können Elterntiere für die Aufzucht der Jungtiere von entscheidender Bedeutung sein. Da eine sichere Unterscheidung einzelner Tiere kaum möglich ist, beantragt die Regierung einen einheitlichen Regulationszeitraum vom 1. Juni bis zum 28. Februar.
Abschusslockerung im Bundesparlament beschlossen
Unabhängig von der neuesten Gesetzesrevision des Bundes, beschloss am Mittwoch der Nationalrat neue Rahmenbedingungen bei Wolfsabschüssen. Das Parlament will eine Obergrenze für die Wolfspopulation. Wird dieser Schwellenwert überschritten, sollen in der betroffenen Region Wölfe abgeschossen werden dürfen. Da der Ständerat sich bereits zuvor dafür ausgesprochen hatte, muss der Bundesrat nun einen Umsetzungsvorschlag machen.