Bedingte Freiheitsstrafe im Baselbieter Parkuhr-Prozess
Das Baselbieter Strafgericht hat am Mittwoch einen ehemaligen Polizisten aus Laufen wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Er gab zu, Geld aus einer Parkuhr gestohlen zu haben.
(Keystone-SDA) Das Urteil fällt somit milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte eine Veurteilung wegen mehrfachen qualifizierten Veruntreuung mit einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten, davon 6 unbedingt, gefordert.
Die Deliktssumme sei nach wie die «grosse Unbekannte», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung.