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Berner Gemeinden sollen Unterschriften beglaubigen können

Keystone-SDA

Nebst den Notarinnen und Notaren sollen im Kanton Bern künftig auch Gemeinden Unterschriften beglaubigen können. Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss aus der Feder von fünf Grossratsmitgliedern aus GLP, FDP, Grünen, SVP und SP überwiesen.

(Keystone-SDA) Immer öfter würden beglaubigte Unterschriften verlangt, etwa im Bank- und Mietwesen, so die Motionärinnen und Motionäre.

Im Kanton Bern seien ausschliesslich Notarinnen und Notare befugt, Beglaubigungen vorzunehmen. Dies führe häufig zu längeren Anfahrts- und Wartezeiten sowie höheren Kosten für Bürgerinnen und Bürger.

Kantone wie Zürich und Solothurn ermöglichten Gemeinden bereits, Beglaubigungen vorzunehmen, was für die Bevölkerung eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung sei, begründen sie ihren Vorstoss.

Der Regierungsrat sperrt sich nicht gegen eine solche Änderung. Die Erfahrungen in anderen Kantonen seien grundsätzlich positiv, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Darin umriss er ganz grob ein Modell, bei dem sowohl die Gemeinden als auch die Notare Beglaubigungen vornehmen könnten.

Um keine Konkurrenzsituation von Seiten der Behörden zu schaffen, müssten denn auch die Preise beim Notar oder der Gemeinde gleich hoch sein.

Diskussionslos überwies der Rat den Vorstoss einstimmig mit 133 Stimmen bei einer Enthaltung.

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