Berner Obergericht verschärft Strafe gegen schillernden Unternehmer
Das bernische Obergericht hat am Freitag das Urteil gegen einen Unternehmer und ehemaligen SVP-Politiker verschärft. Es verurteilte den einstigen Lokalpolitiker wegen ungetreuer Geschäftsführung, versuchten Betrugs und Geldwäscherei zu einer Strafe von vier Jahren und zwei Monaten.
(Keystone-SDA) In erster Instanz war der Mann vom Wirtschaftsstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Nun hat das Obergericht den Beschuldigten in weiteren Punkten wegen Unregelmässigkeiten bei Immobiliengeschäften verurteilt. Das Urteil des Obergericht kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Auch die zweite juristische Instanz sah es als erwiesen an, dass der Mann Geld aus einem Firmenkonstrukt abgezweigt und für eigene Zwecke verwendet hatte, nota bene um private finanzielle Löcher zu stopfen.
In den 2010er-Jahren galt der Mann als Machertyp. Er war erfolgreich in der Event- und Gastrobranche, war Pilot und sass für die SVP im Berner Kantonsparlament und im Berner Stadtrat.
«Leben auf der Überholspur»
Der Angeklagte habe ein «Leben auf der Überholspur geführt», so die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor Obergericht. Erste Risse bekam das Bild 2016, als der Mann für die Berner Stadtregierung kandidierten wollte.
Nachdem pikante Details aus seinem Vorleben, etwa zum Besitz einer Bordell-Liegenschaft, bekannt geworden waren, musste er diese Ambition begraben.
Mit seinem Firmenkonstrukt wandte sich der Mann auch einem Liegenschaftsprojekt in Münchenbuchsee zu. Mit an Bord war ein Architekt als Geschäftspartner. Dieser erstattete 2020 wegen vermuteter Griffe in die Kasse Anzeige gegen den Mann.
Die Verteidiger des Angeklagten versuchten vor Obergericht, die Schuld auf den Architekten zu schieben, verfingen damit jedoch nicht.
Nebst der Freiheitsstrafe, die in dieser Höhe nicht bedingt ausfallen kann, sieht sich der Mann auch mit Forderungen der Geschädigten sowie den Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert.