Recherche zeigt, wie die Schweiz mit den Taliban verhandelte
Nach dem Besuch einer Taliban-Delegation in der Schweiz im Sommer 2025 wurden drei Männer nach Afghanistan abgeschoben. Dokumente, die das Recherchekollektiv WAV auf Grundlage des Transparenzgesetzes erhalten hat, belegen eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem fundamentalistischen Regime.
Im August 2025 wurde in Genf eine Delegation der Taliban empfangenExterner Link, um dreizehn afghanische Staatsangehörige zu identifizieren, die in der Schweiz wegen Straftaten verurteilt worden waren und die die Eidgenossenschaft ausweisen wollte.
Es ist Aufgabe des Staatssekretariats für Migration (SEM), für jede Person, die zurückgeführt oder ausgewiesen werden soll, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Nach den damaligen Erläuterungen des SEM war der Besuch der afghanischen Verantwortlichen notwendig, da Afghanistan nur von den Behörden in Kabul ausgestellte Reisedokumente akzeptiert.
Das Staatssekretariat hatte erklärtExterner Link, dass die afghanischen Beamten während ihres Aufenthalts den Flughafen nicht verlassen hätten und es sich um eine «von konsularischem Personal durchgeführte UntersuchungExterner Link» gehandelt habe. Heute jedoch erzählen Dokumente, die das Ermittlungskollektiv WAV* gemäss dem Transparenzgesetz erhalten hat und Le CourrierExterner Link zur Verfügung gestellt wurden, eine andere Geschichte.
Über 13’000 Franken wurden von der Schweiz ausgegeben
Vom 19. bis zum 21. August 2025 verbrachten vier Mitglieder des islamistischen Taliban-Regimes zwei Nächte im Mövenpick-Hotel in Genf, das sich in unmittelbarer Nähe des Flughafens, jedoch – entgegen den Aussagen des SEM – ausserhalb des Flughafengeländes befindet. Die Schweiz zahlte für diesen Besuch 13’490 Franken.
Die entsprechende Korrespondenz umfasst E-Mails, die zwischen der Schweizer Botschaft in Islamabad, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem SEM und der Taliban-Verwaltung ausgetauscht wurden. Alle Namen und andere als sensibel eingestufte Informationen wurden geschwärzt.
Das SEM und das EDA sprechen von einer «fachlichen Delegation» und einer «konsularischen Mission», wenden sich jedoch in einem ausgesprochen diplomatischen Ton an die Delegierten. Das SEM hat der Taliban-Regierung zudem persönliche Informationen über die Personen übermittelt, die es zurückführen möchte. Asylrechtsexpert:inne prangern einen Skandal an, durch den die Sicherheit der Personen gefährdet werden könnte.
Diese neuen Erkenntnisse verstärken die Besorgnis von Politiker:innen und Fachleuten, dass die Schweiz den Taliban durch dieses Vorgehen Legitimität verleiht. Die Taliban unterliegen Sanktionen der UNO und der EU. Sie verletzen systematisch Menschenrechte und gehen mit extremer Gewalt gegen ihre Gegner vor. Am stärksten betroffen sind Mädchen, Frauen und Minderheiten.
Im Juli 2025 erliess der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen die obersten Anführer der Taliban. Kurz darauf wurden Vertreter des Regimes jedoch in Genf empfangen.
Ein Essen aus diplomatischer Höflichkeit
In einem Vermerk vom 23. Juni 2025 heisst es: «Die Schweizer Botschaft in Pakistan übermittelt dem afghanischen Aussenministerium ihre Grüsse und fühlt sich geehrt, ihm ein Schreiben des SEM zu überreichen.» Weiterhin versichert sie ihre «höchste Wertschätzung».
Auf die Frage nach der Wahl eines solchen Tons angesichts der von den Taliban begangenen Gewaltverbrechen beschränkt sich die Institution auf die Antwort, dass «diese Höflichkeitsformeln fester Bestandteil der internationalen Kommunikation sind und keine politischen Schlussfolgerungen zulassen». Obwohl in einer E-Mail präzisiert wird, dass «kein offizielles Treffen in der Schweiz geplant ist», stand ein «Höflichkeitsessen für maximal neun Personen» auf dem Programm.
Alle Delegierten verfügten über einen Diplomatenpass. Die Abteilung für Protokoll, Vorrechte und Immunitäten des EDA erklärte sich zudem bereit, die Erteilung von Visa zu erleichtern. Die Antwort auf die Frage «Werden die Mitglieder der afghanischen Delegation als Regierungsmitglieder betrachtet?» wurde geschwärzt. Das SEM verneint dies heute und bekräftigt, dass keiner von ihnen Immunität genoss. «Die Erteilung dieser Visa bedeutet keinesfalls, dass die Schweiz die Taliban als Regierung Afghanistans anerkennt», betont es.
Im Anschluss an den Aufenthalt hatte der SP-Nationalrat Jean Tschopp am 22. September 2025 die Regierung dazu befragtExterner Link. «Sollten sich diese Angaben als wahr erweisen, gehen diese Erleichterungen weit über die blosse ‹Erbringung konsularischer Dienstleistungen für afghanische Staatsangehörige, die in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen oder müssen› hinaus, wie es der Bundesrat in seiner Antwort formulierte, um seine Beteiligung herunterzuspielen», reagierte er auf den Inhalt des Schreibens.
Der Politiker sagt: «Dieser Ansatz rechtfertigt ein autoritäres Regime, ohne dass bekannt ist, welche Garantien im Gegenzug hinsichtlich des Schicksals der betroffenen Personen eingeholt wurden.»
Entschädigung des Bundes
Die vier Taliban-Delegierten flogen von Kabul über einen Zwischenstopp in Dubai nach Genf. Sie führten zwei Anhörungen durch, in denen Personen angehört wurden, welche die Schweiz ausweisen wollte. Die Schweiz hatte ihnen zuvor über ihre Botschaft in Pakistan «Informationsblätter zu jedem Kandidaten» zur Verfügung gestellt. Die Gespräche fanden in Räumlichkeiten des SEM am Flughafen statt.
Gemäss Programm sollten die Taliban-Diplomaten nach den Sitzungen ins Hotel zurückkehren. Das SEM gibt an, «keine Hinweise darauf zu haben, dass die Delegation während des Einsatzes ihren Aufenthaltsort verlassen hat».
Die Taliban erhielten zudem Geld vom Bund. Den vier afghanischen Delegierten wurde bei ihrer Ankunft jeweils ein «Tagegeld» von 150 Franken gewährt, wie Quittungen belegen. Die Behörden erklären, diese Entschädigung habe zur Deckung der Kosten für die Durchführung der Gespräche und die Begleitung vor Ort gedient. Die Ausgabenliste enthält jedoch bereits Beträge für Mahlzeiten und vermerkt, dass der Transfer von der Unterkunft zum Flughafen vom SEM organisiert wird.
Drei Männer abgeschoben
Aus dem Abschlussprotokoll geht hervor, dass von den dreizehn befragten Personen acht von den Taliban-Konsuln offiziell als Afghanen identifiziert wurden. Bei fünf weiteren Personen bestanden weiterhin Zweifel, und es seien «Ermittlungen erforderlich» gewesen. Nach zusätzlichen Überprüfungen in Afghanistan bestätigte die Delegation eine weitere Identität, war jedoch nur bereit, für sechs Personen Dokumente auszustellen. Einige ihrer Antworten wurden nicht an WAV weitergeleitet.
Das SEM gibt an, dass drei Personen anschliessend abgeschoben wurden und weitere Abschiebungen geplant sind. Es erklärt, dass gegen diese Personen ein gerichtlich angeordneter strafrechtlicher Ausweisungsbeschluss vorlag und dass das Gericht «die Rechtmässigkeit der Rückführung» geprüft habe, ohne jedoch nähere Angaben zu machen.
Aus den weiteren Nachrichten geht hervor, dass die Schweiz keine Bedenken hat, sensible Informationen an das autoritäre Regime weiterzugeben. So forderten Bundesbeamt:innen die von der Ausweisung betroffenen Personen auf, die Telefonnummern von Angehörigen in Afghanistan anzugeben, damit die Taliban diese identifizieren können – was diese jedoch ablehnten.
Die Behörden gaben zudem die Höhe der Rückkehrhilfen bekannt, die die Schweiz den Rückgeführten gewährt: bis zu 6000 Franken in bar am Flughafen bei freiwilliger Ausreise, gegenüber 500 Franken bei zwangsweiser Rückführung. Die Taliban teilten mit, dass die Rückkehrer bei ihrer Ankunft vom Taliban-Regime registriert und drei Tage lang in einem Zentrum am Flughafen Kabul untergebracht werden.
«Gefährliche Strategie»
Mehrere Organisationen zeigen sich zutiefst schockiert über diese Dokumente. Für Elisa Turtschi, Koordinatorin bei der Westschweizer Beobachtungsstelle für Ausländerrecht «Observatoire romand du droit des étrangers» (ODAE), sind diese Enthüllungen besonders empörend. «Es ist äusserst schwerwiegend, dass das SEM persönliche Informationen über Personen weitergibt, die in der Schweiz Schutz gesucht haben. Umso mehr an ein Regime, das systematisch die Menschenrechte verletzt.» Sie betont, dass eine Person nicht deshalb in ihrem Heimatland nicht in Gefahr sei, nur weil sie in der Schweiz kein Asyl erhalten habe.
Lea Hungerbühler von Asylex, einer Organisation zur Verteidigung der Rechte von Geflüchteten, hält die Zusammenarbeit mit den Taliban und den Austausch persönlicher und administrativer Daten für äusserst problematisch. «Die Unterbringung im Zentrum am Flughafen Kabul kommt meiner Meinung nach faktisch einer aussergerichtlichen Inhaftierung gleich. Man weiss nicht, was mit den Betroffenen vor Ort oder danach geschieht.» Laut der auf Asylrecht spezialisierten Anwältin verfolgt die Schweiz eine besonders harte Linie und positioniert sich als europäischer «Vorreiterin» bei Abschiebungen in Staaten, in denen Ungerechtigkeit herrscht, wie Afghanistan oder Burundi.
Auf die Frage, welche Kontrollen durchgeführt werden, um die Sicherheit der Rückführungen zu gewährleisten, erklärt das SEM lediglich, es habe «keine negativen Berichte von Personen erhalten, die freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind». Er präzisiert, dass Personen, die gegen das Strafrecht verstossen haben, während der Überprüfung auf allfällige noch nicht verbüsste Strafen in speziellen Räumlichkeiten des afghanischen Flughafens bleiben müssen, gibt jedoch an, von keinem Fall zu wissen, der zu einer Vorführung vor Gericht geführt hätte.
Elisa Turtschi prangert eine gefährliche Strategie an. «Abgesehen davon, dass dadurch Menschenleben gefährdet werden, kommt der Empfang einer Taliban-Delegation in der Schweiz einer Legitimierung dieses gewalttätigen Regimes gleich. Dieser Schritt ist schockierend», protestiert die Juristin. Die Schweiz investiert 13’000 Franken, arbeitet mit Vertretern eines kriminellen Regimes zusammen, um schlussendlich sechs Personen zurückzuschicken, die bei uns vielleicht nur geringfügige Vergehen begangen haben.»
Die Schweiz hat die Rückführungen nach Afghanistan im Jahr 2025 wieder aufgenommen
Taliban-Delegationen wurden auch in Deutschland und in Brüssel empfangen, um die Rückführungen nach Afghanistan zu erleichtern. Mehrere NGOs haben die Normalisierung der diplomatischen Beziehungen mit dem Regime angeprangert.
«Sie einzuladen, ohne auch nur die Rechte der Frauen anzusprechen, ist absolut gefährlich, denn genau das ist es, was die Taliban wollen. Sie wollen über technische Fragen sprechen, ohne dass man sich in die Rechte der Frauen einmischt», erklärte Fereshta Abbasi, eine afghanische Forscherin bei der NGO Human Rights Watch, im Juni dieses Jahres auf France InfoExterner Link.
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Seit ihrer Machtübernahme im Jahr 2021 haben die Taliban das bestehende Rechtssystem zerschlagen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International prangert willkürliche Urteile, Folter und öffentliche Hinrichtungen in Afghanistan an.
Trotz dieser dokumentierten Tatsachen beschloss das SEM im April 2025, die Rückführungen von afghanischen Männern, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, wieder aufzunehmen, da es eine Rückkehr nach Afghanistan unter bestimmten Bedingungen für akzeptabel erachtete.
Amnesty International lehnt dies entschieden ab: «Niemand ist in diesem System sicher, das ausschliesslich auf Angst und Unterdrückung basiert. Jeder kann dort von Folter bedroht sein. Deshalb muss die Schweiz die Abschiebungen nach Afghanistan, die einen Verstoss gegen das Völkerrecht darstellen, unverzüglich einstellen», erklärte die Asylrechtsexpertin Alicia Giraudel in einer MedienmitteilungExterner Link im vergangenen August.
* WAV betreibt investigative Berichterstattung und arbeitet mit verschiedenen Medien in der ganzen Schweiz zusammen. Verfolgen Sie alle Veröffentlichungen von WAV unter: www.wav.info/newsletterExterner Link
Übertragung aus dem Französischen: Melanie Eichenberger
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