Berns Grosser Rat lässt Massnahmen gegen TFA im Grundwasser prüfen
Der Berner Regierungsrat muss eine kantonale Gesetzesgrundlage für den Schutz des Grundwassers vor TFA prüfen. Der Grosse Rat überwies am Mittwoch einen Vorstoss von Manuel C. Widmer (Grüne) mit 75 zu 74 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
(Keystone-SDA) Ratspräsidentin Edith Siegenthaler (SP) fällte den Stichentscheid. Widmer hatte seine Motion zuvor in die unverbindlichere Form des Postulats gewandelt.
Die schwer abbaubare chemische Substanz TFA sei schweizweit im Grundwasser nachweisbar, rief er in Erinnerung. Gesundheitliche Auswirkungen könnten nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Doch in der Schweiz gebe es bislang keine Grenzwerte. Der Kanton Bern dürfe nicht erst dann reagieren, wenn es zu spät sei.
Widmer forderte eine gesetzliche Grundlage, damit der Einsatz von TFA im Kanton Bern reduziert und später allenfalls verboten werden könne. Es brauche Anreize, damit TFA-haltige Produkte durch Alternativen ersetzt würden. Zudem solle man eine grundsätzliche Regelung für die Ewigkeitschemikalie PFAS ins Gesetz einbeziehen.
Die Regierung wehrte sich vergeblich gegen den Vorstoss. Das Problem sei erkannt, und der Kanton Bern sei in der Frage aktiv. Aber er brauche keine eigene Gesetzgebung, sagte Umweltdirektor Christoph Ammann (SP). Für Verbote oder Einschränkungen sei der Bund zuständig.
Solange es keine nationalen Grenzwerte für TFA gebe, könne der Kanton nur sehr begrenzt handeln. Für PFAS existierten bereits Vorgaben auf Bundesebene, die ab 2026 erweitert würden.
Die Substanz TFA entsteht, wenn bestimmte Chemikalien in der Umwelt zerfallen, zum Beispiel aus Kältemitteln oder Pflanzenschutzmitteln. TFA gehören zur grossen Stoffgruppe der PFAS, weil sie sehr stabil sind und kaum abgebaut werden.