Bund muss Rückführung von Schweizer IS-Kämpfer erneut prüfen
Das Schweizer Aussendepartement muss das Rückführungsgesuch eines wahrscheinlich im Irak inhaftierten Schweizer IS-Kämpfers erneut prüfen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dem Mann droht möglicherweise die Todesstrafe.
(Keystone-SDA) Der Westschweizer reiste 2015 nach Syrien und schloss sich mutmasslich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an. Mitte 2019 wurde er von den Syrian Democratic Forces verhaftet und inhaftiert. Es handelt sich dabei um ein von kurdischen Einheiten angeführtes Militärbündnis in Nord- und Ostsyrien.
Die konsularische Direktion des Aussendepartements lehnte im September 2025 ein Rückführungsgesuch des Betroffenen ab, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht.
Weil davon auszugehen sei, dass der Mann unterdessen ins Al-Karkh-Zentralgefängnis in Bagdad/Irak überführt wurde, muss das Gesuch neu geprüft werden. Im Irak droht verurteilten IS-Kämpfern die Todesstrafe. (Urteil F-7449/2025 vom 30.3.2026)