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Bundesgericht hebt Urteil des Aargauer Obergerichts gegen Mann auf

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes aus dem Aargau wegen versuchter Tötung aufgehoben. Der Fall muss nun erneut vom Aargauer Obergericht verhandelt werden. In erster Instanz war der Afghane davon freigesprochen worden.

(Keystone-SDA) Konkret hiessen die Lausanner Richter die Beschwerde des Mannes teilweise gut. Sie hoben das vom amtlichen Pflichtverteidiger angefochtene Urteil des Obergerichts auf, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeh

Das Bezirksgericht Muri hatte den Afghanen im Juni 2022 wegen einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Mann sass bereits 297 Tage in Untersuchungshaft. Das Gericht sprach ihn gleichzeitig vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung frei.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zog das Urteil ans Obergericht weiter. Dieses sprach den Mann im August 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung seines Sohnes bei einem Streit schuldig. Das Obergericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer Landesverweisung von zehn Jahren.

Aussagen laut Bundesgericht «selektiv gewürdigt»

Der Beschuldigte habe die Tötungsabsicht zumindest billigend in Kauf genommen, als er mit einem 25 Zentimeter langen Küchenmesser auf den Sohn zugelaufen sei, begründete das Obergericht das Urteil. Nur durch das Eingreifen der Ehefrau habe die Tat verhindert werden können.

Der Anwalt des Afghanen zog den Schuldspruch wegen versuchter Tötung an das Bundesgericht weiter und verlangte einen vollständigen Freispruch. Die Lausanner Richter halten in den Erwägungen fest, das Obergericht stütze sich auf Aussagen des Sohnes und der Ehefrau. Die Aussagen würden jedoch «selektiv gewürdigt» und teilweise ausser Acht gelassen.

«Bemerkenswert» ist laut Bundesgericht, dass Sohn und Mutter gerade nicht von einer Tötungsabsicht des Mannes gesprochen hätten. Es sei fraglich, dass der Mann das Messer gegen seinen Sohn habe einsetzen wollen und einen tödlichen Ausgang in Kauf genommen hätte. Er habe keine Stichbewegungen ausgeführt, aber Todesdrohungen ausgesprochen. Der Sohn blieb beim Streit in der Wohnung im April 2021 unverletzt.

«Vollständige Beweiswürdigung» verlangt

Ein Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung fällt gemäss Bundesgericht ausser Betracht. Dies führe jedoch nicht ohne Weiteres zu einem Freispruch des Mannes. Es stelle sich nämlich die Frage, ob dieser stattdessen der eventualvorsätzlichen versuchten Körperverletzung und der Drohung schuldig gemacht habe.

«Über diese Frage wird die Vorinstanz unter Vornahme einer sorgfältigen und vollständigen Beweiswürdigung erneut zu befinden haben», heisst es im Urteil des Bundesgerichts. Der Ausgang des erneuten Entscheides des Obergerichts gilt laut Erläuterungen des Bundesgerichts als offen. (Urteil 7B_1062/2023 vom 13.10.2025)

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