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Bundesgericht pfeift Aargauer Obergericht bei Anwaltshonorar zurück

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat die deutliche Honorarkürzung eines amtlichen Verteidigers durch das Aargauer Obergericht aufgehoben. Die Aargauer Richter müssen die Entschädigung nun neu festsetzen. In ungewohnt klaren Worten rügt das Bundesgericht das Obergericht.

(Keystone-SDA) Der amtliche Verteidiger forderte für seinen Aufwand im Berufungsverfahren ursprünglich eine Entschädigung von rund 15’374 Franken. Das Aargauer Obergericht kürzte diesen Betrag jedoch massiv auf 6700 Franken, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Es reduzierte den gesamten zeitlichen Aufwand des Anwalts von 61,1 Stunden auf 26,2 Stunden.

Dagegen erhob der Verteidiger erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne. Er war der amtliche Verteidiger in einem Strafverfahren wegen mehrfacher versuchter Tötung sowie Drogen- und Waffendelikten. Das Obergericht verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Das Bundesgericht bewertete die Abzüge der Aargauer Vorinstanz als zu rigoros. Die zugesprochene Summe stehe «ausserhalb jedes vernünftigen Verhältnisses» zu den erbrachten Leistungen des Verteidigers. So kürzte das Obergericht unter anderem die Vorbereitungszeit für das Plädoyer von 21,4 Stunden auf lediglich zwei Stunden.

Bundesgericht: Kürzungen sind «zu rigoros»

Auch die Kontakte mit dem Mandanten reduzierten die Aargauer Richter ohne ausreichende Begründung von sieben auf zwei Stunden. Als «geradezu kleinlich» erweist sich laut dem Bundesgericht die Streichung von 0,1 Stunden (also sechs Minuten) beim Schreiben eines Fristerstreckungsgesuchs. Die Kürzungen seien insgesamt «zu rigoros» ausgefallen.

Das Obergericht habe in seiner Gesamtschau seinen Ermessensspielraum «klar überschritten». Die Kürzungen des zeitlichen Aufwands habe zur Folge, dass die Festsetzung der Entschädigung «ausserhalb jedes vernünftigen Verhältnisses» zu den geleisteten Diensten stehe. Im Ergebnis würden die Bemühungen des amtlichen Verteidigers «nicht honoriert».

Der Kanton Aargau muss dem Anwalt für das Verfahren vor dem Bundesgericht zusätzlich eine Entschädigung von 3000 Franken zahlen. (Urteil 6B_981/2025 vom 29.09.2026)

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