Parlament gegen faktisches Abtreibungs-Verbot
Nach einstimmigem Nein der Kleinen Kammer lehnt auch der Nationalrat die Initiative "Für Mutter und Kind" klar ab.
Die Grosse Kammer hat am Donnerstag der Initiative «Für Mutter und Kind» mit 139 zu 7 Stimmen eine deutliche Abfuhr erteilt. Das Volksbegehren, das ein faktisches Abtreibungs-Verbot fordert, stiess in allen Fraktionen der Bundesrats-Parteien auf Ablehnung.
Die Initiative will jegliche Abtreibung verbieten, ausser die Mutter befindet sich in Lebensgefahr.
Die Sprecherinnen und Sprecher im Nationalrat störten sich nicht zuletzt daran, dass laut Initiative selbst Vergewaltigungsopfer nicht abtreiben dürften. Chancenlos blieb auch ein Minderheits-Antrag, der das Recht des ungeborenen Kindes in der Verfassung verankern wollte.
Fundamentalisten seien noch nie Menschenfreunde gewesen, sagte die Zürcher Sozialdemokrating Regine Aeppli an die Adresse der Initianten: «Prinzipien sind ihnen wichtiger.» Das Volksbegehren reduziere Frauen auf die Gebärmutter. Der Zürcher Freisinnige Walter Bosshard monierte «den sehr engen Gesundheitsbegriff» der Initianten.
Die wenigen Befürworter der Initiative hatten es schwer im Rat. Der Berner Christian Waber von der Eidgenössisch-Demokratischen Union bezeichnete das Ansinnen als Grundlage für eine glaubwürdige Familienpolitik. Er stellte es als «Vision für eine gerechte Zukunft» der «gottlosen Gesellschaft» gegenüber.
Der Ständerat hatte die Initiative bereits in der vergangenen Sommersession mit 35 zu 0 Stimmen versenkt.
Emotionaler Abstimmungskampf programmiert
Die Initiative kommt im nächsten Jahr – voraussichtlich im Juni – vors Volk. Bereits diesen Sommer hat die Regierung beschlossen, den Stimmenden dann ein Gesamtpaket vorzulegen: Am gleichen Abstimmungstag soll sowohl über die Volksinitiative abgestimmt werden wie auch über die Fristenregelung.
Die Fristenregelung erlaubt einen straffreien Schwangerschafts-Abbruch während der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft. Die Frau muss sich jedoch auf eine physische oder seelische Notlage berufen können. Dagegen hatten Abtreibungs-Gegner und ein Teil der Christlichdemokratischen Volkspartei das Referendum ergriffen.
Die Begründung der Regierung für dieses Vorgehen: Der emotionale Abstimmungskampf solle nur einmal geführt werden.
Die absoluten Abtreibungsgegner und -gegnerinnen haben den Abstimmungs-Kampf bereits lanciert: Mit einer umstrittenen Plakatkampagne verurteilen sie eine liberale Lösung einer ungewollten Schwangerschaft.
Wie die – für einmal vereinten – Bundesrats-Parteien auf diesen frühen Kampagnen-Start reagieren, ist noch unklar. Doch mehrmonatige Auseinandersetzungen sind programmiert.
Eva Herrmann und Rebecca Vermot
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