Die neue Saat- und Pflanzgutverordnung bedroht laut der Stiftung Pro Specie Rara viele alte Gemüsesorten in der Schweiz. Das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wiegelt ab.
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Die Stiftung für kulturhistorische und genetische Vielfalt von Pflanzen und Tieren beklagt sich über die verschärfte Umsetzung einer Verordnung durch das BLW, die das Inverkehrbringen von fünf Kartoffelsorten verwehrt.
“Corne de gatte”, “Vitelotte noire”, “Roosevelt”, “Highland Burgandy Red” und “Patates Verrayes” wurden vom behördlichen Bannstrahl getroffen.
Pro Specie Rara befürchtet, das gut der Hälfte auf dem Setzlingsmarkt angebotenen 500 Sorten das Aus drohe, wenn die Verordnung auch bei weiterem Gemüse umgesetzt werde.
Mit der Kampagne “Vielfalt für alle” will die Organisation nun Druck aufs BLW machen. Das BLW teilt dagegen mit, von 14 von Pro Specie Rara beantragten Kartoffelsorten seien 8 genehmigt worden. Bei den nicht Zugelassenen handle es sich um ausländische Sorten, welche erst seit 2000 durch Pro Specie Rara in die Schweiz gelangten.
Die Erhaltung dieses phytogenetischen Erbes obliege im Fall der abgelehnten Kartoffelsorten den Herkunftsländern. Das sei in internationalen Abkommen so vorgesehen.
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