Revidiertes Kartellgesetz stösst auf wenig Gegenliebe

Die Schweizer Regierung will das erst vierjährige Kartellgesetz revidieren. Doch im Land der Kartelle stösst die geplante Revision auf wenig Begeisterung. Zu früh, zu unausgereift sei alles. So lautet der Tenor der vorliegenden Vernehmlassungs-Antworten.
Mit der Revision soll die Wettbewerbs-Kommission (Weko) direkte Sanktionen gegen Kartellabsprachen verfügen können. Gebüsst werden sollen die so genannt harten Kartelle und der Missbrauch von Marktmacht. Die Busse soll bis zu zehn Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes betragen.
Das ist härter formuliert, als das aktuelle Gesetz. Die Weko müsse erst ihre Praxis unter dem geltenen Recht festigen, findet jedoch die Mehrheit der Vernehmlassungs-Antworten (Vernehmlassung: Parteien und Organisationen äussern sich zu einem Gesetzvorschlag der Regierung).
Die Erfahrungen des im Juli 1996 in Kraft gesetzten Gesetzes müssten sorgfältig ausgewertet werden. Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 31. Dezember.
Für die Wirtschaft zu früh
Die von der Nachrichtenagentur sda zusammengetragenen Antworten zeigen ein recht einheitliches Bild: Der Schweizerischen Volkspartei, SVP, dem Wirtschafts-Spitzenverband economiesuisse, dem Gewerbeverband (SGV) und dem Gewerkschaftsbund (SGB) kommt die Revision zu früh. Zudem sei der Vorschlag des Bundesrates unausgereift.
Für die Linke im Prinzip OK
Einzig die SP begrüsst eine Revision, weil das geltende Recht «zu zahm ist». Allerdings ist auch die SP mit dem Vorschlag des Bundesrates unzufrieden, weil er «auf halbem Weg stehen bleibt».
Begrüsst wird die Revision des Kartellgesetzes hingegen von den Kantonen Basel, Thurgau, Jura und Neuenburg. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, SGB fürchtet gar, die Weko wäre mit der Einführung direkter Sanktionen «vollends überfordert».
swissinfo und Agenturen

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