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CH/Richtlinien für Fonds-Verwalter sollen an EU-Standards angepasst werden

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will die Vermögensverwalter von schweizerischen und ausländischen Fonds einer Aufsicht unterstellen. Mit der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) will er die Vorschriften an die neuen EU-Standards anpassen. In der Vernehmlassung stösst diese Absicht grundsätzlich auf Zustimmung.
In der Schweiz sind bis anhin nur Vermögensverwalter von schweizerischen Fonds zwingend dem KAG unterstellt. Die neuen EU-Standards, die ab Mitte 2013 gelten sollen, erfordern auch eine KAG-Unterstellung der Verwalter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen.
Neu bedürfen die Verwalter von ausländischen Anlagefonds einer Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die Verwalter von Schweizer Fonds müssen bis spätestens Mitte 2013 über eine FINMA-Bewilligung verfügen, um weiterhin für europäische kollektive Kapitalanlagen tätig sein zu können.
Ohne Gesetzesänderung würde den Schweizer Vermögensverwaltern die Tätigkeit für europäische Fonds erschwert oder gar verunmöglicht. Das könnte dazu führen, dass die Schweizer Finanzmarktdienstleister in EU-Staaten abwandern oder ausländische Marktteilnehmer zuwandern, die sich keiner Regulierung unterstellen möchten.
EIN ERSTER SCHRITT
In der Vernehmlassung werden die Änderungen grundsätzlich begrüsst. Den einen gehen sie allerdings zu weit, den anderen zu wenig weit, so etwa der FINMA. Angesichts der knappen Zeitspanne begrüsst sie die Änderungen jedoch als ersten Schritt.
Grundsätzlich zustimmende Signale kommen auch seitens der Schweizerischen Bankiervereinigung, zumal die Revision den Schweizer Banken den Zugang zum europäischen Markt erleichtere. Die Übernahme der EU-Standards müsse jedoch sehr selektiv erfolgen.
Die Branchenorganisation Swiss Funds Association (SFA) unterstützt die Hauptziele der Revision ebenfalls. «Die SFA begrüsst angesichts des Zeitdrucks das rasche Vorgehen des Bundesrates, warnt aber vor Übertreibungen und unnötigem Perfektionismus», sagte SFA-Präsident Martin Thommen am Dienstag in Zürich.
Laut SFA braucht es aber noch eine Reihe kleinerer Gesetzesänderungen, damit der Branche besser gedient sei. Die Organisation vermisst zudem Angaben zur steuerlichen Behandlung der schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen. Steuerliche Verbesserungen seien nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit vor allem gegenüber europäischen Finanzplätzen zu erhalten.
LINKE WOLLEN MEHR INFORMATION
FDP, SVP und CVP beharren in ihren Stellungnahmen darauf, dass die Schweizer Richtlinien nicht über jene der EU hinausgehen dürfen. Die SP fordert, dass der Anlegerschutz verbessert wird. Die SP und die Grünen möchten ausserdem, dass die potenziellen Anleger auch über die Umwelt- und Sozialauswirkungen einer kollektiven Kapitalanlage informiert werden müssen.

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