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Der Zürcher Bezirksrat kippt das Trottoir-Parkieren für Handwerker

Keystone-SDA

Handwerker und Spitexangestellte dürfen in der Stadt Zürich auch künftig nicht auf Trottoirs und in Parkverboten parkieren. Der Bezirksrat hat zwei Rekurse gegen die neue Parkkartenverordnung teilweise gutgeheissen, weil die Bestimmungen gegen Bundesrecht verstiessen.

(Keystone-SDA) Zürcher Fussgänger- und Sehbehindertenverbände hatten gegen Teile der neuen Parkkartenverordnung rekurriert. Sie fürchteten, dass künftig Autos und Lieferwagen auf den Trottoirs den Weg versperren.

Damit setzten sie sich teilweise durch: Der Bezirksrat Zürich hob Bestimmungen auf, die Handwerkern, Ärzten, Spitexpersonal, Handelsreisenden oder Personen im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen das Parkieren auf Trottoirs und in Parkverboten erlaubten, wie aus den am Freitag publizierten Entscheiden hervorgeht.

Verstoss gegen Bundesrecht

Für eine generelle kantonale oder kommunale Ausnahme vom Parkieren auf dem Trottoir lasse das Strassenverkehrsgesetz den Kantonen und den Gemeinden keinen Raum, heisst es im Entscheid. Die angefochtenen Bestimmungen der Parkkartenverordnung verstiessen gegen das übergeordnete Bundesrecht und seien deshalb aufzuheben.

Auch die Möglichkeit, mit einer Bewilligung in Parkverboten zu parkieren, beanstandete der Bezirksrat. Er bezeichnete diese Regelung zudem als willkürlich. Deshalb werden auch diese Bestimmungen der Parkkartenverordnung gestrichen.

Anders beurteilte der Bezirksrat die Regelung zum Parkieren in Fahrverboten während der signalisierten Zufahrtszeiten. Eine erweiterte Bewilligung berechtige dort zum Parkieren. Diese Bestimmung lasse eine konforme Auslegung und Anwendung zu.

Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig, sie können ans Verwaltungsgericht und danach ans Bundesgericht weitergezogen werden.

«Versorgung nicht mehr gewährleistet»

Der Präsident des Stadtzürcher Gewerbeverbands, Christian Huser, sagte gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF, es werde für das Gewerbe immer schwieriger, in der Stadt zu arbeiten. Damit laufe die Stadt Gefahr, dass die Versorgung künftig nicht mehr gewährleistet sei.

Er habe bereits häufig gehört, dass Gewerbler keine Aufträge mehr in der Stadt annähmen, so Huser. Für den Gewerbeverband sei deshalb klar, dass die Stadt jetzt handeln und den Entscheid weiterziehen müsse.

Auch die FDP fordert dies. Der städtische Parteipräsident Përparim Avdili sagte im selben Radiobeitrag, es gehe nicht nur um die Gewerbeparkkarte. «Mit diesem Entscheid ist auch klar, dass das gesamte Päckli nicht umgesetzt werden kann.» Die Stadt will prüfen, ob sie das Urteil weiterziehen wird.

Teile der Verordnung in Kraft gesetzt

Das Stimmvolk hatte vor einem Jahr die neue Parkkartenverordnung mit einem Ja-Stimmenanteil von 52,8 Prozent angenommen. Im Dezember 2025 setzte die Stadt jene Teile der Parkkartenverordnung in Kraft, gegen die keine Beschwerden liefen.

So etwa die Taxistandplatzbewilligung für 480 Franken pro Jahr oder die digitalen Tagesbewilligungen, etwa für Handwerker. Die Anwohnerparkkarte nach dem so genannten «Bieler Modell» wird erst ab Januar 2027 umgesetzt. Dieses Modell beinhaltet, dass Autofahrer mit Parkplätzen im eigenen Haus diese mieten müssen und kein Anrecht auf eine Blaue-Zone-Karte haben.

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