Biber-Ärger endet vor Gericht
Zig Mal hat ein Mitarbeiter im Auftrag einer Solothurner Gemeinde Biberbauten entfernt. Der Fall endete vor Gericht.
Dort, wo der Biber lebt, hinterlässt er seine Spuren. Unter anderem staut er gerne Bäche und überschwemmt so manchmal ganze Landstriche. Das ist gut für die Biodiversität, aber schlecht für die Landwirtschaft.
Vor 100 Jahren war der Biber in der Schweiz ausgerottet. Heute leben wieder knapp 5000 Biber in Schweizer Flüssen und Seen: drei Mal mehr als noch vor 15 Jahren. Obwohl das Tier seit 2022 nicht mehr als gefährdet gilt, sind der Biber und seine Dämme noch immer geschützt.
Im letzten Jahr wurde dieser Schutz mit der neuen Jagdverordnung gelockert: Seither können die Kantone einzelne Biber schiessen, wenn sie erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Etwa dann, wenn durch Biberschäden Bäche überlaufen und dadurch Wiesen und Gebäude überschwemmt werden können.
Laut einem Forschungsprojekt des Bundesamts für Umwelt trägt der Biber viel zur Artenvielfalt bei. Er sei «der beste Biodiversitätsförderer». Andererseits verursacht das Tier Schäden, indem es an Bäumen nagt oder mit seinen Dämmen Überschwemmungen verursacht.
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Auch eine Gemeinde im Kanton Solothurn kämpft seit Längerem mit dem Nagetier. Über Jahre entfernte ein Gemeindemitarbeiter im Auftrag des Gemeindepräsidenten Biberdämme, und zwar ohne die ausdrückliche Erlaubnis des kantonalen Amts für Wald, Jagd und Fischerei. Diese bräuchte es aber, weil der Biber ein geschütztes Tier ist. Seine Bauten und Dämme dürfen nicht ohne offizielle Erlaubnis entfernt werden.
300 bis 400 Mal Dämme abgetragen
Zur Anklage kam es nach einem Besuch einer Mitarbeiterin des zuständigen Solothurner Amts. Dabei fielen der Frau am Ufer Asthaufen auf – vermutlich abgetragene Biberdämme. Und das in einem Ausmass, wie sie es noch nie gesehen habe, sagte die Zeugin vor Gericht. Zwar hatte die Gemeinde die Erlaubnis, beim Hauptdamm Äste abzutragen, wenn er zu hoch wird, mehr aber nicht.
Bei der Einvernahme gab der Gemeindearbeiter zu, dass er während rund fünf Jahren 300 bis 400 Mal mit einem kleinen Greiferkran Dämme abgetragen habe. Dass er dabei etwas Illegales tat, sei ihm nicht bewusst gewesen. Zwar habe er gewusst, dass der Biber geschützt ist, gleichzeitig habe er aber von der Gemeinde den Auftrag gehabt, den Dorfbach am Fliessen zu halten.
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Konflikt zwischen Biber und Landwirtschaft
Wenn er zwei bis drei Tage nichts weggenommen hätte, dann wäre das Bachbett im Dorf ausgetrocknet, erklärt der angeklagte Mitarbeiter. Die Fische wären gestorben und das Wasser hätte die Wiesen und Maisfelder überschwemmt. Auch der Gemeindepräsident spricht den Konflikt mit dem Biber vor Gericht an. Es sei seit Jahren ein Problem und es gebe keine zufriedenstellende Lösung.
Ihm sei ebenfalls nicht bewusst gewesen, dass das Abtragen der Biberdämme illegal ist. Man habe ja nicht die grossen alten Dämme zerstört, sondern nur die Bachstauungen weggeräumt.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen von neun Monaten und Bussen wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Gericht entschied sich für eine mildere Strafe: Die Angeklagten hätten dem Biber zwar das Leben schwer gemacht, jedoch nicht so schlimm, wie von der Staatsanwaltschaft geschildert. Sie verurteilte die Angeklagten deshalb nur wegen einer Gesetzesübertretung statt wegen eines Vergehens.
Der Gemeindemitarbeiter muss eine Busse von 3500 Franken zahlen, der Gemeindepräsident 2500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Solothurner Obergericht weitergezogen werden.
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