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Dutroux-Komplizin kommt vorerst doch nicht frei

(Keystone-SDA) Die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux kommt zunächst doch nicht vorzeitig frei. Ein Gericht im wallonischen Mons entschied am Donnerstag, eine entsprechende Entscheidung vom Mai dieses Jahres «zurückzuziehen» und im Mai 2012 neu über den Fall zu befinden.

Michelle Martin könne keinen umfassenden Plan für ihre Resozialisierung vorweisen, hiess es zur Begründung. Ein Resozialisierungsplan war Bedingung für die vorzeitige Entlassung.

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Bereits im Mai hatte die 51-Jährige um vorzeitige Entlassung ersucht. Die belgische Justiz hatte dem im Grundsatz stattgegeben. Bedingung war aber ein Resozialisierungsplan, der Martins Übersiedlung in ein französisches Kloster vorsah. Da Frankreich sich dagegen wehrte, scheiterte die Entlassung. Die Pläne hatten grosse öffentliche Aufregung verursacht.

Vergangene Woche berichteten mehrere Medien über eine mögliche Aufnahme von Martin in einem niederländischen Kloster. Martin ist nach eigenen Angaben in der Haft religiös geworden. Das Kloster dementierte aber, sie aufnehmen zu wollen.

Zwei Kinder verhungern lassen

Martin, eine ehemalige Lehrerin und dreifache Mutter, wurde 1996 zusammen mit Dutroux festgenommen und inhaftiert. 2004, ein Jahr nach ihrer Scheidung von Dutroux, wurde sie zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Gericht lastete ihr vor allem den Tod zweier von Dutroux missbrauchter Mädchen an. Es sah es als erwiesen an, dass sie die beiden Achtjährigen in ihrem Verliess verhungern liess. Auch Dutroux ist weiter in Haft.

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