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EGMR heisst Beschwerde gegen Polizeieinsatz in Zürich gut

Die Polizei kesselte am 1. Mai 2011 in Zürich über 500 Personen ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat nun eine Beschwerde gegen den Polizeieinsatz gutgeheissen. (Archivbild) Keystone/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat eine Beschwerde gegen einen Polizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Zürich gutgeheissen. Die Polizei kesselte damals mehrere hundert Personen ein, um eine illegale Kundgebung zu verhindern.

Laut der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die Polizei die Rechte der beiden Betroffenen auf Freiheit und Sicherheit verletzt. Die Schweiz wurde dazu verurteilt, beiden eine Entschädigung für immaterielle Schäden in Höhe von 1000 Euro sowie Kosten und Ausgaben in Höhe von insgesamt 10’000 Euro zu zahlen.

Der Vorfall hatte sich am 1. Mai 2011 in Zürich ereignet. Die Polizei hatte damals die Demonstranten eingekesselt. Die beiden Beschwerdeführer wurden daraufhin festgenommen und bis zum Abend inhaftiert. Nach einer eingehenden Identitätsprüfung wurden sie wieder freigelassen.

Nachdem sich die beiden Demonstranten vergeblich bis vor Bundesgericht gewehrt hatten, wandten sich sich darauf hin an den EGMR in Strassburg. Dort wurde ihre Beschwerde nun gutgeheissen.

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