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EU hält Teile des VW-Gesetzes für rechtswidrig

BRÜSSEL (awp international) – Die EU hält die Sonderrechte Niedersachsens bei Volkswagen nach wie vor für rechtswidrig. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung bereits im November 2008 aufgefordert, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nachzukommen und die besondere Sperrminorität des Landes Niedersachsen von 20 Prozent abzuschaffen. Das sagte eine Sprecherin von EU-Binnenkommissar Michel Barnier am Montag auf Anfrage in Brüssel. Dennoch blieb das Veto-Recht in der kurz danach beschlossenen Neufassung des Volkswagen-Gesetzes bestehen.
Schon 2008 hatte die Kommission eine letzte Frist zur Änderung des VW-Gesetzes gesetzt. Als die Frist verstrichen war, handelte die Kommission aber nicht. De facto ruht das Verfahren gegen Deutschland wegen Verstosses gegen das EU-Recht in Brüssel. “Wir haben noch keine Entscheidung über weitere Schritte getroffen”, sagte die Sprecherin und sprach von einem komplizierten Fall, der “Befindlichkeiten” treffe. Die Überlegungen des Landes Niedersachsen, möglicherweise Anteile zu verkaufen, wollte sie nicht kommentieren.
Wie aus Kommissionskreisen verlautete, halten die EU-Experten die vorgenommenen Änderungen am VW-Gesetz nicht für ausreichend, wollten im vergangenen Jahr aber wegen der Krise der Autobranche nicht aktiv werden. Das VW-Gesetz ist seit Jahren Thema eines Dauerstreits zwischen Brüssel und Deutschland. 2007 hatte das EU-Gericht Regelungen des VW-Gesetzes gekippt, weil nach Ansicht der Richter die Beschränkung der Stimmrechtsanteile gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs verstösst. Dies könnte ausländische Kapitalgeber davon abhalten, in VW zu investieren, hiess es zur Begründung. Damit waren die Richter der Auffassung der EU-Kommission gefolgt./mt/DP/ang

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