Zeigefinger für Alcopoppers
Alcopops - süsse alkoholische Mischgetränke - sind unter Jugendlichen "en vogue". Allerdings: Die Abgabe und der Verkauf an unter 18-Jährige sei verboten, ruft die Eidg. Alkoholverwaltung den Alcopoppers in Erinnerung.
Alkoholische Mischgetränke, beispielsweise Wodka mit Zitronen-Geschmack, würden dem Alkohol-Gesetz unterstehen, teilte die Eidgenössische Alkohol-Verwaltung (EAV) mit. Sie dürfen daher nur an Leute abgegeben werden, die ihren 18. Geburtstag bereits hinter sich gebracht haben. Widerhandlungen, so die EAV, haben strafrechtliche Folgen.
Gar keinen Alkohol dürfen Kinder unter 16 Jahren erhalten. Der Verkauf von Bier und Wein sei kantonal geregelt, schreibt die EAV. Sie hat festgestellt, dass die Unsicherheit bei Veranstaltern, Detailhandels-Geschäften und Eltern zur Zeit gross ist.
Die EAV erhält seit kurzer Zeit vermehrt Anfragen zu den Alterslimiten bei der Abgabe alkoholischer Getränke. Ein Auslöser seien Alcopops, die wieder aktuell geworden seien, sagt die EAV.
swissinfo und Agenturen
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