Fragen im Baselbieter Landrat zu Tötungsdelikt in Heimumfeld
Zu einem Tötungsdelikt im Heimumfeld in Böckten BL im Dezember 2022 bleiben Fragen offen. Interpellant Roger Boerlin (SP) möchte weitere Antworten zu Verantwortlichkeiten bei der Qualitätssicherung bei Heimen im Kanton.
(Keystone-SDA) «Bei mir ist der Eindruck entstanden, niemand sei gewillt, die Verantwortung für dieses tragische Tötungsdelikt zu übernehmen», sagte Boerlin am Donnerstag im Landrat. Auch nach der schriftlichen Beantwortung seiner Interpellation wollte er von der Regierung wissen, unter welchen Umständen dem Heim in Oltingen, in dessen Umfeld das Verbrechen verübt worden war, Bewilligungen erteilt worden waren und welche Kontrollen es gab.
Bildungsdirektor Markus Eigenmann (FDP) sagte, das Heim habe zum Zeitpunkt des Delikts keine Heimbewilligung, aber dafür eine Pflegeplatzbewilligung gehabt. Er wolle Boerlins Anschlussfragen aufnehmen und Antworten liefern.
KESB stellte Unregelmässigkeiten fest
Hintergrund der Interpellation ist ein Tötungsdelikt, bei dem der 17-jährige Täter und das 18-jährige Opfer, beide Schweizer, beide Bewohner eines Heims für junge Menschen in Notsituationen in Oltingen waren.
Mit der Pflegeplatzbewilligung durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die im Mai vor der Tat ausgestellt worden war, durfte das Heim bis zu drei Kinder und Jugendliche betreuen, wie es in der schriftlichen Antwort der Regierung heisst. Im März davor sei dem Heim keine neue Heimbewilligung ausgestellt worden, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben gewesen seien.
Es gab keine Hinweise, dass das Heim zusätzlich zu den bewilligten Plätzen weiter ein Heim führte, wie die Regierung weiter schreibt. Bei Abklärung nach der Tat habe die KESB aber Unregelmässigkeiten bei Meldepflichten, Pflegeplatzbewilligungen und bei der Betreuung festgestellt. Im Mai 2023 sei die Pflegeplatzbewilligung entzogen worden, wonach im Heim nur noch Erwachsene hätten betreut werden dürfen, was keiner Bewilligung bedürfe.