Freiburg verschärft Regelungen zur Einbürgerung
Wer sich künftig im Kanton Freiburg einbürgern lassen will, muss zuvor fünf Jahre lang ohne Sozialhilfe ausgekommen sein. Bisher lag diese Grenze bei drei Jahren. Der Grosse Rat überwies am Mittwoch einen Vorstoss für eine entsprechend verschärfte Einbürgerungspraxis.
(Keystone-SDA) Die Motion wurde mit 64 zu 34 Stimmen ohne Enthaltungen gegen die Stimmen der Linken angenommen. Die Fünfjahresfrist ist ein Kompromiss des Staatsrats. Die Motionäre aus den Reihen von SVP und FDP hatten eine solche von zehn Jahren gefordert.
Freiburg ist nun der einzige Westschweizer Kanton mit einer Frist von fünf Jahren. Die übrigen Kantone der Romandie liegen bei dem vom Bund geforderten Minimum von drei Jahren.
Auf nationaler Ebene praktizieren derzeit 16 Kantone eine Frist von drei Jahren, darunter bisher Freiburg. 6 Kantone kennen eine Frist von fünf Jahren und 4 Kantone eine Frist von zehn Jahren, darunter der Kanton Bern.
Das Mitte-Rechts-Lager war vom Kompromiss der Regierung angetan. Sozialhilfe sei ein Recht, hiess es demgegenüber von linker Seite. Mit der finanziellen Unterstützung könnten «harte Schicksalsschläge» abgefedert werden.