Freiburger Gemeindegesetz ist unter Dach
Das Freiburger Kantonsparlament hat am Freitag die Totalrevision des Gemeindegesetzes ohne Gegenstimmen verabschiedet. Das Gesetz aus dem Jahr 1980 erhält somit eine Generalüberholung.
(Keystone-SDA) Diese zielt darauf ab, den Gemeinden «grösstmögliche Freiheit bei ihrer Organisation und bei Entscheidungen von lokaler Tragweite» zu gewähren. Aufgehoben wurde etwa die Bestimmung für einzelne Gemeinden, ein Parlament zu haben.
Das Gesetz tritt ab 2028 schrittweise in Kraft und wird bis Ende 2031 vollständig umgesetzt. Es handle sich bei der Revision nicht um eine Revolution, sondern um eine Evolution, bilanzierte SP-Grossrat Thierry Steiert für die vorberatende Kommission und sprach von einem «ausgewogenen, auf einem Konsens beruhenden» Entwurf.
«Anomalie» bleibt
Umstritten war eine vom Staatsrat vorgeschlagene Änderung der Wahlsysteme. SP und SVP gelang es mittels Änderungsantrag, die geltenden Bestimmungen für die Gemeinderatswahlen beizubehalten. Diese ermöglichen es den Stimmberechtigten, eine Proporzwahl zu beantragen.
Der Vorschlag der Kantonsregierung wiederum hatte zum Ziel, dass die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament über das Wahlsystem entscheiden kann. Für eine knappe Ratsmehrheit – 52 zu 49 Stimmen bei zwei Enthaltungen – hätte diese Änderung demokratische Rechte beschnitten.
In den Augen von Staatsrat Didier Castella (FDP) ist die aktuelle Situation hingegen eine «Anomalie». Freiburg sei die einzige Demokratie der Welt, «in der sich ein Bürger zur Wahl stellen kann, ohne das Wahlverfahren zu kennen».
Der Rat korrigierte diesen Aspekt, indem er die Frist für den Antrag auf Proporzwahl anpasste. Ausserdem legte er den Beginn der kommunalen Legislaturperiode auf den 1. Mai fest und nicht, wie von der Kantonsregierung gewünscht, auf den 1. Juni.