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Geisterfahrer bemerkt auf A4 Irrtum und fährt daraufhin rückwärts

Keystone-SDA

Ein Lieferwagen ist am frühen Sonntag in Brunnen SZ auf die falsche Spur der A4 geraten. Nachdem die Insassen bemerkt hatten, dass sie als Geisterfahrer unterwegs waren, fuhren sie auf dem Pannenstreifen rückwärts in der korrekten Richtung weiter.

(Keystone-SDA) Gemäss einer Mitteilung der Kantonspolizei Schwyz handelte es sich um einen Lieferwagen mit Anhänger. Der 45-jährige Lenker gelangte von der Axenstrasse her auf die falsche Spur der A4 und fuhr so Richtung Seewen SZ.

Als der Chauffeur seinen Irrtum bemerkt habe, habe er auf dem Pannenstreifen angehalten, teilte die Polizei weiter mit. Darauf habe sein 51-jähriger Beifahrer das Steuer übernommen und den Lieferwagen auf dem Pannenstreifen rückwärts zurück Richtung Ausfahrt gelenkt.

Die Kantonspolizei Schwyz, die von mehreren Autofahrern über die Geisterfahrt informiert worden war, sprach für die beiden Männer ein Fahrverbot für die Schweiz aus. Die Staatsanwaltschaft ordnete für beide ein Bussendepositum an.

Ein Bussendepositum ist ein Geldbetrag, den eine beschuldigte Person – vor allem bei fehlendem Wohnsitz in der Schweiz oder bei Fluchtgefahr – als vorläufige Sicherheitsleistung direkt an Ort und Stelle hinterlegen muss.

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