Gericht spricht Arbeiter nach tödlichem Unfall in Rüschlikon frei
Das Bezirksgericht Horgen hat am Mittwoch drei Landschaftsgärtner freigesprochen. Das Gericht hatte Zweifel, ob sie über die nötigen Sicherheitsmassnahmen Bescheid wussten. Beim tödlichen Unfall in Rüschlikon war ein Arbeitskollege gestorben.
(Keystone-SDA) Der Unfall passierte an einem Dienstagvormittag im Juli 2024 in Rüschlikon. Zwei Männer standen für Abspitzarbeiten in einer Baugrube, aus der später ein Regenwasserreservoir entstehen sollte. Einer war mit Aushubarbeiten beschäftigt.
Weil die Seitenwände in der knapp zwei Meter tiefen Grube nicht gesichert waren, rutschte plötzlich eine der Seitenwände ab und begrub einen der Männer unter sich. Der 53-jährige Verschüttete wurde sofort durch Arbeitskollegen und die Rettungskräfte befreit und ins Spital gefahren. Kurz darauf starb er jedoch.
Schwierigster Tag des Lebens
Alle Beteiligten arbeiteten für die gleiche Gartenbaufirma. Drei standen am Mittwoch vor Gericht. Zwei der Beschuldigten sprachen in ihrem Schlusswort vom schwierigsten Tag des Lebens und einem unheimlich traurigen Ereignis. Ein Freund und Arbeitskollege sei gestorben, Schuld daran trage aber keiner. Offen blieb, ob die Landschaftsgärtner über Sicherheitsmassnahmen bei grösseren Baugruben Bescheid wussten.
Genau diese Zweifel hatte auch der Richter. «Das Ereignis ist tragisch», sagte er bei der Urteilseröffnung. Doch es sei nicht nachzuweisen, dass die Männer von den nötigen Sicherheitsmassnahmen Kenntnis hatten. Die Firma habe zwar ein Merkblatt gehabt. Es sei aber nicht dokumentiert, dass dieses allen bekannt war. Sie hätten weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt.
Wenig Aussagen vor Gericht
Vor Gericht sagten die Männer wenig. Er sei gar nicht vor Ort gewesen, sagte der 30-jährige Vorarbeiter. Der Projektleiter gab ihm die Bewilligung für den Aushub. Gearbeitet hat dann aber der andere Vorarbeiter. Informationen über Sicherheitsmassnahmen bei tiefen Baugruben durch die Firma habe er nicht gehabt, sagte der Mann.
Der Projektleiter und der Vorarbeiter, der den Aushub vornahm, sagten gar nichts. Die Gartenbaufirma übernahm den Auftrag kurzfristig. Die ursprünglich eingeteilte Firma verzichtete, weil sie keine Kapazität hatte.
Eine Verkettung unglücklicher Umstände sei der Unfall gewesen, sagte ein Verteidiger an der Verhandlung. Sein Mandant sei nicht vor Ort gewesen und trage keine Verantwortung. Er habe lediglich den Auftrag weitergegeben.
Unerfahren und ahnungslos
Sein Kollege, der die Aushubarbeiten mit dem Bagger tätigte, sei unerfahren und ahnungslos gewesen, hielt dessen Verteidiger fest. Die Bezeichnung «Vorarbeiter» heisse nicht, dass er über eine spezielle Ausbildung verfügt habe. «Er wurde wenige Wochen vorher vom Kollegen angeschult», sagte der Verteidiger. Von Sicherheitsmassnahmen beim Aushub von Baugruben habe er keine Ahnung gehabt.
Der Verteidiger des Projektleiters sah ebenfalls keine Schuld bei diesem.»Er war für vier Projekte gleichzeitig zuständig und nicht vor Ort», sagte er. Sein Mandant habe eine koordinierende Funktion und den Auftrag pro forma bewilligen müssen.
Kein grosses Strafbedürfnis
Die drei Landschaftsgärtner im Alter zwischen 23 und 33 Jahren waren wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Regeln der Baukunde angeklagt.
Gemäss Staatsanwaltschaft hätten sie wissen müssen, dass die Seitenwände ab einer Grubentiefe ab 1,5 Meter gesichert werden müssten. Dies sei auch gesetzlich vorgeschrieben, damit Erdmaterial von den Seiten nicht abrutschen oder Seitenwände und Böschung nicht einbrechen könnten.
Für alle drei Beschuldigten forderte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Der Unfall und das Strafverfahren seien ein genügend grosser Denkzettel für die Beschuldigten, sagte der Richter nun aber zum Schluss.
Er sprach bei der Urteilseröffnung von einem nicht allzu grossen Strafbedürfnis, weil es keine Kläger im Verfahren gab. Opferangehörige waren am Mittwoch keine vor Ort. Es gab auch keine Genugtuungsforderungen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.