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Man darf Israel kritisieren

Der Presserat schützt die Schweizer Zeitungen. Keystone

Der Schweizer Presserat weist die Kritik an der "Berner Zeitung" zurück. Sie hat in einer Kolumne die israelische Erziehungs- und Schulpolitik kritisiert.

Im Juni 2001 hatte die «Berner Zeitung» eine Kolumne von Margrit Sprecher veröffentlicht. Darin kritisierte sie den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon, der im Bibelunterricht des Landes das Buch Josua vermehrt berücksichtigt wissen wollte.

Die Kolumnistin machte geltend, das Buch Josua schlage in Sachen Blutrünstigkeit sämtliche anderen Bücher der Bibel. Die Organisation «David» («Zentrum gegen Antisemitismus und Verleumdung») beschwerte sich in der Folge.
Mit dem Abdruck dieser – wie sie es nannte – «eindeutig antisemitischen» Kolumne werde gegen das berufsethische Diskriminierungs-Verbot verstossen.

Kolumnen dürfen polemisch sein

In seinen am Dienstag publizierten Erwägungen erinnert der Presserat daran, dass Kolumnen auch scharf und polemisch ausfallen dürfen. Die Grundlage der Kritik der Kolumnistin, nämlich ein Rechtsruck in der Bildungspolitik Israels, sei als solche in der Beschwerde nicht bestritten worden.

Aus der Kritik an der israelischen Erziehungspolitik und dem blossen Zitieren «martialischer» biblischer Texte könne weder eine direkte noch eine indirekte Diffamierung oder Herabsetzung jüdischer Tradition und Gegenwart abgeleitet werden, konstatiert der Presserat.

Zudem ziehe die Journalistin lediglich Linien zur umstrittenen Friedenspolitik der heutigen Regierung Sharon. Sie mache damit eine politische und nicht eine religiöse Aussage, schreibt der Presserat.

swissinfo und Agenturen

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