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Kampfjetlärm und Steuerreform: Die Schweiz hat abgestimmt

Zwei Kampfjets der Schweizer Armee starten auf dem Flugplatz Meiringen. Keystone

Die Initaitive gegen Kampfjet-Lärm wird abgelehnt. Hochrechungen weisen auf 70% Nein-Stimmen hin. Knapp dürfte es bei der Unternehmenssteuer-Reform werden. Hier liegt noch keine Hochrechnung vor.

Scheitern könnte die Steuerreform auch noch vor Bundesgericht, bei dem eine Klage gegen ähnlich lautende Kantonsgesetze hängig ist.

Der Abstimmungskampf war flau wie schon lange nicht mehr. Die Agenda weitgehend bestimmt haben im letzten Monat andere Themen, als die beiden Vorlagen vom 24. Februar.

Dies, obwohl die Unternehmenssteuer-Reform II von den Gegnern derzeit vor Bundesgericht bekämpft wird. Sie sind der Meinung, die Vorlage verletze die Bundesverfassung.

Der Verzicht auf Doppelbesteuerung bei Aktionären mit über 10% Aktienbesitz verletze den Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und die Rechtsgleichheit gegenüber Personen, die ihr Einkommen zu 100% versteuern müssten, heisst es.

Die Sozialdemokratische Partei (SP) hat deshalb das Referendum gegen die Reform ergriffen und gleichzeitig Klage gegen ähnliche Reformen in den Kantonen Zürich und Baselland eingereicht.

Denn nur kantonale Gesetze können vor Bundesgericht gebracht werden. Falls das Gericht die Klage aber gutheissen würde, könnte sich dies auch auf das zur Abstimmung vorliegende Bundesgesetz auswirken.

Doch mit einem Entscheid des Bundesgerichts ist auf Anfrage bei der SP erst in den nächsten 6 bis 12 Monaten zu rechnen.

Chancen für Ja intakt

Derweil betonen die Befürworter die Vorteile für alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), auf welche die Reform fokussiert sei.

Mit dem Gesetz erhofft sich die Landesregierung (Bundesrat) und eine Mehrheit des Parlaments, das Investitionsverhalten von Unternehmen zu fördern, Hindernisse in der Entwicklung zu beseitigen sowie Belastungen abzubauen.

Wichtigster Bestandteil der Reform und zugleich der umstrittenste Punkt ist die Milderung der doppelten Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Derzeit bittet der Fiskus doppelt zur Kasse, zuerst beim Unternehmen als Gewinnsteuer, dann bei der Dividende der Aktionäre über die Einkommenssteuer.

Die Umfrage des Instituts gfs.bern im Auftrag der SRG SSR idée suisse scheint Bundesrat und Befürworten Recht zu geben: Anfang Februar hätten 46% der Befragten die Vorlage angenommen und 31% hätten ein Nein eingelegt. Allerdings waren ganze 23% noch unentschlossen.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Fluglärm-Initiative chancenlos

Noch etwas deutlicher als die Zustimmung zur Steuerreform zeichnet sich ein Nein zur Volksinitiative “gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten” ab.

Mit 55% will eine absolute Mehrheit nichts von der Idee des Umweltschützers Franz Weber wissen. 34% haben in der Umfrage ihre Zustimmung zum Begehren signalisiert, während 11% noch unentschlossen sind.

Die Initiative will militärische Übungen mit Kampfjets in touristisch genutzten Erholungsgebieten während Friedenszeiten verbieten.

Für die Befürworter der Initiative geht es auch um die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz als Ferienland. Militärische Flüge in Tourismusregionen gefährdeten das touristische Kapital des Landes, heisst es.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Was ist ein Erholungsgebiet?

Die Definition von touristischen Erholungsgebieten war im Abstimmungskampf die grosse Streitfrage. Denn in den Berggebieten befinden sich die Trainingsräume der Militärpiloten: über dem Berner Oberland, dem Wallis, Graubünden und dem Jura.

Unbestritten ist, dass der Kampfjetlärm für die betroffene Bevölkerung und die Umwelt in der Nähe der drei Militärflughäfen Meiringen, Sitten und Payerne eine Belastung ist.

Doch die Armee und die Gegner des Volksbegehrens befürchten bei einem Ja ein Grounding der Schweizer Luftwaffe. Wenn die Luftverteidigung abgebaut werde, habe die Schweiz mittel- und langfristig ein Sicherheitsproblem, wird argumentiert.

swissinfo, Christian Raaflaub

Ein Ja zur Volksinitiative “gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten” empfehlen die Grüne Partei und die Sozialdemokratische Partei (SP).

Dagegen sind der Bundesrat (Landesregierung) und eine Mehrheit des Parlaments sowie folgende Parteien: Schweizerische Volkspartei (SVP), Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und Christlichdemokratische Volkspartei (CVP).

Weil es sich bei der Vorlage um eine Volksinitiative handelt, sind am 24. Februar 2008 das Volksmehr und das Ständemehr, also eine Mehrheit der Kantone, ausschlaggebend.

Ein Ja zur Unternehmenssteuer-Reform II empfehlen der Bundesrat (Landesregierung) und eine Mehrheit des Parlaments sowie folgende Parteien: Schweizerische Volkspartei (SVP), Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und Christlichdemokratische Volkspartei (CVP).

Dagegen sind die Grüne Partei und die Sozialdemokratische Partei (SP).

Da es sich bei der Vorlage um die Änderung eines Bundesgesetzes, respektive ein fakultatives Referendum dagegen handelt, ist am 24. Februar 2008 einzig das Volksmehr ausschlaggebend.

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