Kanton Bern dämmt Bauen ausserhalb der Bauzonen mit Prämien ein
Der Berner Regierungsrat hat die Umsetzung neuer Bundesvorschriften für das Bauen ausserhalb der Bauzonen auf den Verordnungsweg geregelt. Er will die Anzahl Gebäude und versiegelter Flächen im Kanton mit einer Abbruchprämie stabilisieren.
(Keystone-SDA) Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten künftig eine finanzielle Entschädigung, wenn sie Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen zurückbauen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Die Prämie werde als Pauschale ausbezahlt.
Damit setzt der Kanton neue nationale Vorschriften um. Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsrechts sieht vor, dass die Anzahl der Gebäude und der Umfang versiegelter Flächen nur noch um maximal zwei Prozent wachsen dürfen. Für den Kanton Bern bedeutet dies ein Kontingent von 2586 Gebäuden und 106 Hektaren.
Beim bisherigen Wachstum wäre das Kontingent bei den Gebäuden in rund 30 Jahren aufgebraucht, wie der Regierungsrat in der Mitteilung vorrechnete. Werden die Werte überschritten, müssen ihm zufolge neue Gebäude und Versiegelungen kompensiert werden.
Ausserdem schärft die Verordnung die Aufsicht. Die Baupolizeibehörden der Gemeinden müssen unbewilligte Nutzungen neuerdings unterbinden, wie es weiter hiess. Ein Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes könne neu nur noch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung bewilligen.
Die dringliche Einführungsverordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Sie soll voraussichtlich im Jahr 2029 in ordentliches Recht überführt werden.