Kanton Luzern setzt bei Verwaltungsrecht auf Klick statt Briefmarke
Die Digitalisierung der Luzerner Justiz schreitet voran. Der Regierungsrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung für eine Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege eröffnet.
(Keystone-SDA) Kern der Vorlage ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs über die nationale Plattform «justitia.swiss». Für Bürgerinnen und Bürger wird der digitale Weg bei Verwaltungsbeschwerden künftig freiwillig sein, für die Anwaltschaft hingegen obligatorisch. Bislang schreibt das kantonale Recht weitgehend den Postweg auf Papier vor.
Mit der Vorlage setzt der Kanton Luzern das entsprechende Bundesgesetz im Rahmen seines Programms «Digitale Justiz 28» um. Die Nutzung der Plattform ist für die Parteien kostenlos.
Neben der Digitalisierung enthält das Paket zwei weitere Anpassungen. Zum einen wird die Praxis bei der Berücksichtigung neuer Beweismittel an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst.
Zum anderen wird die Vergütung von Vertretungskosten obsiegender Parteien neu geregelt, womit der Kanton einen Vorstoss im Kantonsrat umsetzt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 16. Oktober, wie der Regierungsrat mitteilte.