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Kantonsrat Schwyz lehnt Systemwechsel bei Grundstückgewinnsteuer ab

Keystone-SDA

Gewinne aus Verkäufen von Geschäftsimmobilien bleiben im Kanton Schwyz der Grundstückgewinnsteuer unterstellt. Der Kantonsrat hat eine Motion von Jan Stocker (SVP) mit 68 zu 24 Stimmen abgelehnt.

(Keystone-SDA) Stocker forderte, dass Gewinne, welche Unternehmen aus dem Verkauf ihrer Immobilien erzielen, künftig als ordentlicher Unternehmensgewinn versteuert werden. Er begründete dies mit dem Standortwettbewerb, in dem der Kanton Schwyz stehe.

16 Kantone würden dieses geforderte Modell kennen, sagte Stocker. Die im Kanton Schwyz erhobene Grundstückgewinnsteuer verteuere die Immobilien und damit auch die Mieten. Seine Lösung sei «gesunder Menschenverstand».

Wenige Profiteure

Cornel Betschart (Mitte) sah dies anders. Es würden nur wenige Unternehmen von der Systemumstellung profitieren. Es sei volkswirtschaftlich zudem sinnvoll, Spekulationsgewinne auf dem Boden zu besteuern, sagte er. Thomas von Euw (SVP) sagte, er begrüsse zwar Steuersenkungen, die hier geforderte sei aber trügerisch, weil sie zu vermehrter Spekulation führen könne.

Dem widersprach Marc Nideröst (FDP). Es sei falsch, Immobiliengesellschaften als Spekulanten zu diffamieren. Sie würden vielmehr für neue Wohnungen sorgen.

Jonathan Prelicz (SP/Grüne) widersprach der Ansicht, dass ein Verzicht auf die Grundstückgewinnsteuer für Unternehmen zu tieferen Mieten führe. Der Kanton Zug sei das beste Beispiel dafür, erklärte er.

Der Regierungsrat lehnte den Systemwechsel ebenfalls ab. Ein solcher würde zu einer Besserstellung der Unternehmen gegenüber Privatpersonen führen, erklärte er. Die Mindereinnahmen für den Kanton bezifferte er auf rund 30 Millionen Franken.

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