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Kantonsrat stoppt Mobilitätsgutscheine für Kantonsangestellte

Der Luzerner Kantonsrat ist am Montag nicht auf die Beratung zu Mobilitätsgutscheinen für Kantonsangestellte eingetreten. Eine Mehrheit erachtete die rechtliche Grundlage wegen neuer Vorgaben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) als nicht gegeben.

(Keystone-SDA) Die Luzerner Regierung plante Angestellten, die ohne Auto zur Arbeit kommen, ab Herbst Mobilitätsgutscheine anzubieten. Damit sollte der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel, das Velo oder den Fussweg gefördert werden.

Vergangene Woche teilte die Staatskanzlei mit, die Einführung der Gutscheine müsse vorerst gestoppt werden. Das Geschäft müsse rechtlich neu geprüft werden. Gemäss den neuen Vorgaben des BSV gelten die Gutscheine als lohnrelevant und wären damit sozialversicherungspflichtig.

Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) warb am Montag für Nichteintreten. Die Regierung könne nur eine Lösung präsentieren, wenn diese rechtlich einwandfrei sei. Man sehe sich gesetzlich verpflichtet und sei von anderen Parametern ausgegangen.

Grundsatzkritik

Unterstützung erhielt der Regierungsrat aus den bürgerlichen Reihen. Agnes Keller-Bucher (Mitte) sprach von einem «fragwürdigen Giesskannenprinzip» und verwies darauf, dass es geeignetere und gezieltere Mittel gebe.

Isabelle Kunz-Schwegler (SVP) betonte, Mobilitätsgutscheine führten zu einer Wettbewerbsverzerrung und vergrösserten den Graben zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern.

«Grundidee richtig»

Für Rückweisung und gegen Nichteintreten sprachen sich GLP, SP und Grüne aus. Andrea Pfäffli (SP) kritisierte, es sei schwach, dass der Regierungsrat den Vorschlag beim ersten Gegenwind fallen lasse. Die Gutscheine sollten nicht beerdigt, sondern weiterverfolgt werden, da die Grundidee richtig sei.

Mario Cozzio (GLP) betonte, ein Nichteintreten wäre ein Risiko, da das Anliegen damit nicht korrigiert, sondern beendet würde. Eine Rückweisung bedeute kein Nein, sondern lediglich, dass die Vorlage nicht in dieser Form weiterverfolgt werde.

Mit 76 zu 40 Stimmen folgte der Kantonsrat der Regierung und trat auf die Vorlage nicht ein.

Die Mobilitätsgutscheine sollten ursprünglich unbefristet eingeführt werden. Beabsichtigt war dafür ursprünglich ein Sonderkredit von 18,25 Millionen Franken für die Dauer von zehn Jahren.

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