Keine Pflicht für Arbeitseinsätze im Luzerner Flüchtlingswesen
Im Kanton Luzern gibt es weiterhin keine Verpflichtung für Asylsuchende, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Der Kantonsrat hat am Dienstag einen Vorstoss der SVP mit 48 zu 65 Stimmen abgelehnt.
(Keystone-SDA) Das Anliegen schaffe eine Grundlage für Zwangsarbeit, warf Marcel Budmiger (SP) dem Postulanten Roland Küng (SVP) vor, was bei Fritz Gerber (SVP) für Empörung sorgte. Dies sei eine «Verhöhnung» von Leuten, die wirklich Zwangsarbeit leisteten, so Gerber.
Wie Budmiger in seiner Replik festhielt, verwies die Regierung in ihrer ablehnenden Antwort auf den Vorstoss auf Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention: jenen über das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit. Eine Verpflichtung zu unentgeltlichen Arbeitseinsätzen würde dagegen verstossen, schrieb die Regierung. Dies wiederholte auch Sozialvorsteherin Michaela Tschuor (Mitte) im Rat. Eine Mehrheit ihrer Partei unterstützte den SVP-Vorstoss.
Bei einer Annahme hätten Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Personen mit Schutzstatus S und Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung, die Sozialhilfeleistungen beziehen, zu Arbeitseinsätzen verpflichtet werden können. Würde dieser Pflicht nicht nachgekommen, würden die Sozialhilfeleistungen auf das Minimum gekürzt.
Angebote bestehen
Wie die Regierung in ihrer Antwort aufzeigte, bestehen bereits Angebote, bei denen die betroffenen Personen gemeinnützige Arbeit leisten. Dafür erhalten sie heute eine Zulage. Zudem würden diese Einsätze zur Integration beitragen, etwa durch die Erhöhung ihrer späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sibylle Boos-Braun (FDP) wies darauf hin, dass bereits heute die Ablehnung eines «zumutbaren» Einsatzes Kürzungen von staatlichen Leistungen zur Folge haben könne.
Überdies können Gemeinden und Organisationen der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen Einsatzmöglichkeiten für gemeinnützige Arbeit melden, wie die Regierung festhielt. In der Vergangenheit bestand dafür eine Plattform, die jedoch aufgrund der «sehr geringen Nachfrage» eingestellt wurde.