Reaktionen in der Presse
Das Urteil des Bündner Kantonsgerichtes, welches die Erschiessung eines Amokschützen durch die Polizei als Notwehr beurteilt hat, stösst in den Schweizer Zeiutngen auf unterschiedliches Echo.
Kritik kommt etwa vom TAGES-ANZEIGER: «In jedem Fall muss die Justiz gründlich prüfen, ob die Erschiessung wirklich unumgänglich war. Diesen Anspruch hat der Churer Prozess nicht erfüllt.»
Über gewisse Sachverhalte sei die Bündner Justiz zu leicht hinweggegangen, etwa über die Frage, ob andere Mittel genügt hätten, den Amokschützen am Schiessen zu hindern. Das Fazit des TAGI: «Die Polizei hat keine Lizenz zum Töten – weder in Chur noch anderswo.»
Für die NEUE ZÜRCHER ZEITUNG wurde dem Gericht der Sachverhalt in einer Art und Weise dargelegt, dass «der dafür Verantwortliche Schritt für Schritt den Einsatz weniger gravierender Gewaltmittel ausgelotet und sich dem am Ende für ihn unausweichlichen Entschluss mit grossem Verantwortungs-Bewusstsein genähert hatte».
Der Kommentator, der in der BASLER ZEITUNG und im Berner BUND publiziert, meint, dass aus dem Vorgefallenen Lehren gezogen werden müssen: «Angesichts der grossen Bedeutung wäre es wünschenswert, wenn sich nach dem Bündner Kantonsgericht auch das Bundesgericht mit diesem in der Schweiz bisher einzigartigen Fall beschäftigen würde.»
Und weiter: «Ein polizeilich interner Dienstbefehl ist eine zu dünne Rechtsgrundlage, wenn es um Tod oder Leben eines Menschen geht.»
Kathrin Boss Brawand
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