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Landschaftsgärtner nach tödlichem Arbeitsunfall vor Gericht Horgen

Keystone-SDA

Drei Landschaftsgärtner müssen sich heute Mittwoch wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten. Im Juli 2024 wurde ein Arbeiter in einer Baugrube von einer einstürzenden Erdwand verschüttet. Sie sollen daran schuld sein.

(Keystone-SDA) Der Unfall passierte an einem Dienstagvormittag in Rüschlikon. Zwei Männer standen für Abspitzarbeiten in einer Baugrube, aus der später ein Regenwasserreservoir entstehen sollte.

Weil die Seitenwände in der knapp zwei Meter tiefen Grube nicht gesichert waren, rutschte plötzlich eine der Seitenwände ab und begrub einen der Männer unter sich. Der 53-jährige Verschüttete wurde sofort durch Arbeitskollegen und die Rettungskräfte befreit und ins Spital gefahren. Kurz darauf starb er jedoch.

Bedingte Freiheitsstrafen gefordert

Angeklagt sind nun drei Landschaftsgärtner im Alter zwischen 24 und 33 Jahren wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Regeln der Baukunde. Einer der Beschuldigten sass im Bagger und machte den Aushub, die beiden anderen waren Vorarbeiter und Projektleiter.

Sie alle hätten gemäss Staatsanwaltschaft wissen müssen, dass die Seitenwände ab einer Grubentiefe ab 1,5 Meter gesichert werden müssten. Dies sei auch gesetzlich vorgeschrieben, damit Erdmaterial von den Seiten nicht abrutschen oder Seitenwände und Böschung nicht einbrechen könnten. Wären Sicherheitsmassnahmen errichtet worden, wäre das Erdmaterial gemäss Anklage nicht eingestürzt.

Für alle drei Beschuldigten fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Wann das Bezirksgericht das Urteil eröffnet, ist noch unklar.

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