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Long-Covid als Berufskrankheit bei Krankenpfleger bestätigt

Long Covid als Berufskrankheit bei Pflegekräften bestätigt
Long Covid als Berufskrankheit bei Pflegekräften bestätigt. Keystone-SDA

Die Bâloise Versicherung muss die Long-Covid-Erkrankung eines Genfer Krankenpflegers als Berufskrankheit anerkennen und ihm weiter eine Rente auszahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Versicherungsgesellschaft abgewiesen.

(Keystone-SDA) Der Spitalangestellte aus Genf erkrankte im April 2020 an Covid-19. Er hatte infizierte Personen gepflegt und musste sich um an der Krankheit verstorbene Menschen kümmern. Der Krankenpfleger war bei der Bâloise Versicherung für Unfälle und Berufskrankheiten versichert.

Die Versicherung zog ihre ursprüngliche Anerkennung einer Berufskrankheit und die Rentenleistung 2024 zurück. Das zuständige Genfer Gericht hiess die Rechtsmittel des Krankenpflegers dagegen gut. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde der Versicherung abgewiesen.

Es verweist auf seine bisherige Rechtsprechung zu Long-Covid bei Spitalangestellten und der Frage einer Berufskrankheit. Es hält zudem fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen neuerlichen Entscheid der Versicherung nicht erfüllt gewesen seien.

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