Luzern: Stadtrat erklärt Gewinnbeteiligungs-Initiative für ungültig
Der Stadtrat von Luzern beantragt dem Stadtparlament, die Volksinitiative "Gewinnbeteiligung für alle statt Steuergeschenke für wenige" der kantonalen SP für ungültig zu erklären. Er folgt damit einem Rechtsgutachten, das die Initiative als rechtswidrig beurteilt.
(Keystone-SDA) Das Volksbegehren sieht vor, dass künftig jährlich jener Betrag an die Bevölkerung verteilt wird, um den die Steuern gegenüber dem Referenzjahr 2020 gesenkt wurden. Je tiefer der Steuerfuss, desto höher fällt die Auszahlung aus.
Die SP begründet das Volksbegehren mit den stark steigenden Steuereinnahmen der Stadt Luzern, die in den vergangenen Jahren zu hohen Überschüssen geführt haben.
Der Stadtrat bezweifelte, dass die Initiative mit dem übergeordneten Recht «im Einklang steht», wie die Exekutive in ihrem am Montag veröffentlichten Bericht an den Grossen Stadtrat schrieb. Aufgrund dessen liess er ein Rechtsguthaben erstellen. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass die Initiative «als Ganzes für ungültig zu erklären ist».
Begrenzte Autonomie
Die Rechtsgelehrten argumentierten, dass Gemeinden im Kanton Luzern kein eigenes Steuersystem einführen dürften. Die Initiative überschreite die «Steuerreglungshoheit der Gemeinde», heisst es im Rechtsgutachten. Des Weiteren sei eine pauschale Auszahlung an Steuerzahlenden nicht zulässig, unabhängig davon, ob und wie viel Steuern sie tatsächlich gezahlt haben. Das stelle das «Steuergleichheitsprinzip» in Frage, so das Rechtsgutachten. Die Besteuerung und die Rückverteilung müsse nach «wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit» erfolgen. «Eine pauschale Rückverteilung von Steuergeld erscheint vor diesem Hintergrund problematisch», hiess es.
Aus diesen und anderen Gründen beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat die Initiative für ungültig zu erklären. Das Stadtparlament wird sich in einer der nächsten Sitzungen damit befassen. Den Initiantinnen und Initianten werde jedoch das rechtliche Gehör gewährt, indem sie ihre Stellungnahme in der vorberatenden Kommission des Grossen Stadtrates vertreten könnten, hiess es.
Falls das Parlament die Initiative für ungültig erklärt, kann das Initiativkomitee eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern einreichen.