Nationalrat will Abstimmungsinformation verbindlich regeln
Der Nationalrat lässt dem Bundesrat bei der Information vor Volksabstimmungen weitgehend freie Hand. Er hat Forderungen nach Einschränkungen grösstenteils abgewiesen. Allerdings verlangt er verbindliche Regeln, um die Ausgewogenheit der Information zu garantieren.
(Keystone-SDA) Der Nationalrat hiess am Donnerstag den ersten von vier Punkten einer Motion seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) knapp mit 99 zu 97 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Demnach soll der Bundesrat Massnahmen ergreifen, welche die Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit der Information und Kommunikation des Bundes verbindlich regeln und durchsetzbar machen. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.
Abgelehnt wurden dagegen konkrete Einschränkungen der Behördenkommunikation. Nur die SVP und einzelne Mitglieder der Fraktionen von FDP und Mitte stimmten dafür. Der Motionstext wollte politische Kampagnen und Einflussnahme durch die zentrale und dezentrale Verwaltung des Bundes strikt auf sachliche Informationen beschränken.
Die Motion sah im Weiteren ein ausdrückliches Verbot von Kampagnenauftritten mit Interessengruppen und ein Verbot der Mobilisierung durch Bundespersonal vor. Die im Merkblatt «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» festgelegten Prinzipien sollten auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe verankert werden. Diese Forderungen sind vom Tisch.