Nationalratskommission will Flughafen-Betriebszeiten im Gesetz
Die Betriebszeiten am Flughafen Zürich sollen ins Gesetz: Das findet die zuständige Nationalratskommission. Sie ist damit gleicher Meinung wie Bundesrat Albert Rösti.
(Keystone-SDA) Bis anhin dürfen Flüge am Flughafen Zürich bis 23.00 Uhr abfliegen oder landen. Bis 23.30 Uhr ist es zudem erlaubt, Verspätungen ohne Sonderbewilligung abzubauen. Rösti will dieses geltende Regime nun im Luftfahrtgesetz verankern.
Die zuständige Nationalratskommission ist gleicher Meinung wie der SVP-Bundesrat: Mit 17 zu 8 Stimmen entschied sie, die so genannte Besitzstandsgarantie auf den Betrieb der Landesflughäfen Zürich und Genf auszudehnen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Das bedeutet, dass künftig nicht nur die bestehenden Bauten und Anlagen der Landesflughäfen gesetzlich geschützt sind, sondern auch der Betrieb inklusive der Betriebszeiten.
Eine Minderheit der Kommission lehnte die Änderung ab, weil sie fürchtet, dass damit der Lärmschutz geschwächt werden könnte. Dies in erster Linie deshalb, weil etwa das Bundesgericht keine anderen Regelungen mehr anordnen könnte. Das Geschäft kommt nun als nächstes in den Nationalrat. Danach entscheidet der Ständerat.
«Nachtruhe-Initiative» will strikte Nachtruhe
Eine mögliche andere Regelung steht im Kanton Zürich derzeit zur Debatte: Die «Nachtruhe-Initiative» von Fluglärmgegnern fordert eine strikte Nachtruhe von 23 Uhr bis 6 Uhr. Flüge nach 23 Uhr zum Verspätungsabbau wären bei einer Annahme nicht mehr möglich.
Die Initiative würde also dem neuen Luftfahrtgesetz widersprechen – sofern dies so umgesetzt wird, wie es die nationalrätliche Kommission empfiehlt. Die Vorlage soll in einer der kommenden Zürcher Kantonsratssitzungen debattiert werden.
Starts und Landungen in den Randzeiten sind am Flughafen Zürich seit Jahren ein Thema. Im vergangenen Jahr konnte der Flughafen die Landungen nach 23 Uhr um 22 Prozent reduzieren, die Starts um 13,5 Prozent. Den Initianten der «Nachtruhe-Initiative» reicht dies nicht.