Nidwalden will Zuständigkeit für Personen mit Schutzstatus S regeln
Der Kanton Nidwalden will die Zuständigkeit für all jene Personen mit Schutzstatus S frühzeitig regeln, die nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und weiterhin Sozialhilfe benötigen. Die Regierung hat dazu eine Teilrevision des kantonalen Ausländerrechts in die Vernehmlassung geschickt.
(Keystone-SDA) So soll der Kanton für diese Personen zuständig bleiben, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei am Donnerstag hiess. Die Kosten der Sozialhilfe sollen jedoch von allen Gemeinden gemeinsam getragen werden. Der Anteil der einzelnen Gemeinde soll sich nach ihrer Bevölkerungszahl richten.
Der zuständige Sozialdirektor Peter Truttmann spricht im Communiqué von einer «solidarischen» Lösung und einer «ausgewogenen Lastenverteilung». An der Höhe der Unterstützungsleistungen soll sich nichts ändern, hiess es.
Neue Bestimmungen sollen am 1. März in Kraft treten
Der Regierungsrat begründet die frühe Regelung mit den bevorstehenden Änderungen der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Der Schutzstatus S bleibt nach einem Entscheid des Bundesrats bis mindestens 4. März 2028 bestehen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Oktober. Die neuen Bestimmungen sollen nach der Beratung im Landrat am 1. März 2027 in Kraft treten.
Am 1. September lebten in Nidwalden 332 Personen mit Schutzstatus S. Davon werden laut Mitteilung voraussichtlich 218 Personen im Verlauf des Jahres 2027 nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. 85 von ihnen beziehen derzeit ganz oder teilweise Asylsozialhilfe.