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Nidwaldner Landrat fordert Ständemehr bei EU-Rahmenvertrag

Keystone-SDA

Nidwalden soll das Ständemehr für die Volksabstimmung über den EU-Rahmenvertrag fordern. Der Landrat stimmte am Mittwoch einer Motion zu, die eine entsprechende Standesinitiative verlangt.

(Keystone-SDA) Diese hatten Armin Odermatt (SVP) und Dominik Steiner (FDP) gemeinsam eingereicht. 39 Landratsmitglieder stimmten dafür, 17 dagegen.

Odermatt sagte im Rat, das Ständemehr sei in der Schweiz «tief verwurzelt» und schütze die föderalen Strukturen. «Ein Vertragswerk mit strukturellen Folgen für unsere Rechtsordnung braucht ein Ständemehr», fügte Steiner an. Kleine Kantone sollen dabei nicht einfach von den bevölkerungsreichen überstimmt werden können.

Benno Zurfluh sagte namens der Grünen-SP-Fraktion, die Verfassung sei klar: «völkerrechtliche Verträge unterliegen dem fakultativen Referendum» und verlangten ergo kein Ständemehr. Diese Haltung vertritt auch der Bundesrat, der dem Bundesparlament beantragt, das Vertragspaket dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Das obligatorische Staatsvertragsreferendum mit Ständemehr kommt bisher gemäss Bundesverfassung bei Beitritten zu Organisationen für kollektive Sicherheit und zu supranationalen Gemeinschaften zur Anwendung.

Regierung unterstützt Standesinitiative

Der Regierungsrat empfahl die Motion zur Annahme. GLP-Sprecher Matthias Christen zeigte sich erstaunt, dass sich die Nidwaldner Regierung damit gegen die «Lehrmeinung» zum Ständemehr bei Abstimmungen stellte. Er warf den Unterstützerinnen und Unterstützern der Motion vor, sie achteten die Verfassung nicht mehr, wenn dies nicht in den eigenen politischen Rahmen passe.

Hingegen sagte Otmar Odermatt (Mitte), er sei froh über die klare Haltung der Regierung. Sei beim Abschluss der EU-Verträge kein Ständemehr erforderlich, bliebe die Demokratie auf der Strecke.

Nach der Annahme der Motion wird Nidwalden mit einer Standesinitiative vom Bundesparlament fordern, eine Volksabstimmung über das EU-Vertragspaket dem Ständemehr zu unterstellen.

Nidwalden geht damit einen anderen Weg als etwa Schwyz, wo sich der Kantonsrat gegen das Ergreifen einer Standesinitiative stellte. Die Schwyzer Regierung verwies darauf, dass eine Standesinitiative bloss den Erlass eines Gesetzes oder dessen Anpassung verlangen kann. Die Vorlage des Bundesrats auf bestimmte Weise zu ändern, könne hingegen nicht Gegenstand einer Standesinitiative sein.

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