Nidwaldner Polizei soll vor Reklamen-Beseitigung vorwarnen
Die Nidwaldner Polizei soll erst vorwarnen, bevor sie illegal angebrachte Reklame entfernt. Der Landrat passte am Mittwoch die Reklamengesetzgebung in erster Lesung entsprechend an.
(Keystone-SDA) Die Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) stellte den entsprechenden Änderungsantrag zur Revision des Gesetzes. Statt dass die Kantonspolizei vorschriftswidrige Strassenreklamen sogleich entfernt, soll sie diese erst androhen und eine «angemessene Frist» einräumen, hiess es im Antrag. Dies entspreche der aktuellen Praxis.
Die Fraktionen unterstützten den Antrag. Der Landrat nahm diesen mit 55 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ohne Gegenstimmen an.
«Ein Stück Kulturgut»
In der dazugehörigen Verordnung wird zudem die politische Reklame beschränkt. Diese soll nur noch bewilligungsfrei angebracht werden können, wenn sie eine rechteckige Grundform aufweist. Markus Walker (SVP) bedauerte dies: «Diese kreative Reklame ist ein Stück Kulturgut.» Die Einschränkung empfand er als zu stark.
Der Regierungsrat begründet diese in seinem Bericht mit Bedenken betreffend Reklamen «aus menschenähnlichen Kartonfiguren», welche speziell bei Nacht die Verkehrssicherheit gefährden könnten.
Marcel Grimm (FDP) sagte dazu, seine Partei wolle «keine lebensgrossen Plakate an der Strasse, welche die Leute verschrecken». Die Regelungen, welche Reklamen bewilligungspflichtig seien und welche nicht, erachtete er als klar und nachvollziehbar.
Klare Kriterien
Baudirektorin Therese Rotzer (Mitte) merkte an, die vorgesehenen Regelungen seien weniger streng, als es das «knallharte» Bundesrecht vorsehe. Demgemäss dürfen Reklamen, darunter auch Wahlplakate, nur innerorts bewilligungsfrei sein. Im Kanton Nidwalden soll dies auch ausserorts weiterhin möglich sein, indem man dafür aber klare Kriterien aufstellt. Rechteckige Plakate sieht die Regierung als unbedenklich an.
Die geltende Reklamegesetzgebung von 1989 ist in die Jahre gekommen und soll «entschlackt» werden, wie es im Bericht der Regierung hiess. Die Schlussabstimmung darüber erfolgt in zweiter Lesung.