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Notstand in der Schweiz zur Bekämpfung des Coronavirus begonnen

In der Schweiz ist am Montag um Mitternacht der Notstand in Kraft getreten und die Landesgrenzen sind weitestgehend geschlossen worden. KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI sda-ats

(Keystone-SDA) Der vom Bundesrat erklärte Notstand der Schweiz ist um Mitternacht in Kraft getreten. Sämtliche Geschäfte und Lokale müssen daher geschlossen bleiben. Ausgenommen sind nur Lebensmittelgeschäfte sowie Gesundheitseinrichtungen.

Um Mitternacht traten in der Schweiz zudem weitere verschärfte Massnahmen des Bundesrats gegen die Coronavirus-Epidemie in Kraft. So sind ab Mitternacht auch alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten.

An den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich wird zudem ab Mitternacht kontrolliert, und es werden Einreiseverbote mit Ausnahmen eingeführt. Bereits am Freitag hatte der Bundesrat die Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien lanciert. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist ab Mitternacht nunmehr auch nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt.

Mobilisierung weiterer Einsatzkräfte

Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sei sichergestellt, es seien genügend Vorräte angelegt, hatte der Bundesrat mitgeteilt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben ebenso wie Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen geöffnet.

Der Bundesrat geht ausserdem davon aus, dass der Bedarf der zivilen Behörden nach Unterstützung durch die Armee in den kommenden Tagen und Wochen markant steigen wird. Um den Gesuchen der Kantone zu entsprechen, erhöhte der Bundesrat die Obergrenze für den Assistenzdienst von 800 auf 8000 Armeeangehörige. Dafür sollen gewisse Truppen vorübergehend mobilisiert werden.

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