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Erste Rekurse amerikanischer UBS-Kunden

Beim Bundesverwaltungsgericht in Bern sind die ersten fünf Rekurse amerikanischer UBS-Kunden gegen die Herausgabe ihrer Kontodaten an die US-Behörden eingegangen. Eine ganze Lawine von Rekursen dürfte noch folgen.

Sobald die amerikanischen Steuerzahler Bescheid über das Amtshilfeverfahren bekommen haben, können diese innert dreissig Tagen Rechtsmittel dagegen ergreifen. Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat bis Ende November nicht weniger als 500 Dossiers bearbeitet, wie der Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts, Andrea Arcidiacono, erklärte.

Wegen den Gerichtsferien bis Ende Jahr verzögern sich die Rekurse derzeit. Am 2. Januar nehmen die Richter ihre Arbeit wieder auf. 4450 Datensätze von UBS-Kunden werden gemäss dem schweizerisch- amerikanischen Abkommen vom vergangenen August an die US-Justizbehörden übergeben.

Es ist nicht davon auszugehen, dass alle betroffenen US-Steuerzahler beim Bundesverwaltungsgericht rekurrieren werden. Dennoch musste das Gericht seine Strukturen vorsichtshalber anpassen.

So wurden zwei neue Richter ernannt und eine Gruppe von sechs bis acht Gerichtsschreibern werden sich allein den besagten Dossiers widmen. Dies dürfte das Gericht über mehrere Monate beschäftigen.

Die ersten Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts werden frühestens im Juli erwartet. Bei den Fällen ohne Rekurs könnte die Eidg. Steuerverwaltung erste Konto-Informationen schon im Januar den amerikanischen Behörden aushändigen.

Das Abkommen zwischen Bern und Washington vom August betrifft US-Bürger, die zwischen 2001 und 2008 Informationen über ihre UBS- Konten nicht oder nur teilweise bei den Behörden offenlegten. Mit der Einigung wurde ein monatelanges Gezerre zwischen der Schweiz, den USA und der UBS vorläufig beendet.

swissinfo.ch und Agenturen

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