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Gegen kantonale Unterschiede bei Stipendien

Heute gibt es bei den Ausbildungs-Beihilfen für Studierende kantonale Unterschiede bezüglich Anrecht, Dauer, Höhe und Art. Der Verband der Studierendenschaften VSS findet das ungerecht und lanciert eine Volksinitiative zur Vereinheitlichung.

Bei den Stipendien soll es keine kantonale Unterschiede mehr geben. Diese Unterschiede seien nichts anderes als ein Glücksspiel, so der VSS: Statt einer Chancengleichheit hänge ein Abschluss auf Tertiärstufe von der Herkunft des Studierenden und vom Geld der Familie ab.

Aus diesem Grund hat der VSS eine Volksinitiative gestartet. Den Casino-Charakter des bestehenden Stipendienwesens veranschaulichte die VSS am Dienstag in Bern mit einem kantonalen Glücksrad: Passanten erhielten je nach Kanton, auf den sie zufällig trafen, einen grössen, kleineren oder gar keinen Schoggibatzen! So ergehe es auch den Studierenden, die ja ihren Wohnsitzkanton auch nicht auswählen könnten.

Die Initiative will, dass neu der Bund die Vergabe und Finanzierung der Ausbildungshilfen für die Tertiärstufe – nach Matura oder Lehre – gesetzlich regelt. Heute sind die Kantone zuständig. Die Verschiebung der Kompetenz an den Bund sei überfällig, so der VSS. Es geht um Abschlüsse an Hochschulen, Fachhochschulen und anderen Institionen des höheren Bildungswesens.

Keine Freude an der Initiative hat die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), weil diese die laufende Ratifizierung des Konkordats für die Stipendien-Harmonisierung ausbremsen könnte. Denn die Kantone bemühen sich bereits um einheitlichere und teils auch höhere Stipendien.

Der VSS hatte das im Sommer 2009 verabschiedete Konkordat zwar als Fortschritt begrüsst, aber die Stipendienhöhe als ungenügend kritisiert. Auch sei die Harmonisierung nicht die Lösung: Auch wenn 10 Kantone das Konkordat einführen, dürfen die restlichen 16 ihre unterschiedlichen Regelungen beibehalten.

swissinfo.ch und Agenturen

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